Fahrtkosten-Erstattung für Auszubildende

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25.02.10, 18:12 Uhr von Meike Bäuerlein

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Meike Bäuerlein
25.02.10, 18:12 Uhr
Die gemeindliche Auszubildende ist für 3 Monate im Landratsamt beschäftigt um die dortigen Arbeitsbereiche kennenzulernen.
Muss die Gemeinde die täglichen Fahrtkosten von Wohnort-Landratsamt-Wohnort als Kosten für die Ausbildung erstatten?
Die Definitionen und Aussagen von
§ 10 TVAöD i.V.m. § 10 Besonderer Teil TVAöD -BBiG und § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BBiG
kann ich leider nicht ganz dem Sachverhalt zuordnen.
Ist die Arbeit oder Ausbildung ausserhalb der Gemeinde im Landratsamt eine überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen? Gilt es als Abordnungen und Zuweisungen?

Gruß

Bäuerlein



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