Versteuerung Geschenke über 40€

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25.02.10, 17:46 Uhr von Meike Bäuerlein

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Meike Bäuerlein
11.02.10, 19:27 Uhr
Ein Mitarbeiter erhält von der Gemeinde ein Geschenk (kein Geburtstag, kein Jubiläum) im Wert von 140 €. Es setzt sich einer Edelmetallmünze und einem Wellness-Gutschein zusammen. Wie muss dies versteuert werden? Pauschal durch den AG oder durch den AN. Wenn der AG versteuert, kommen trotzdem Kosten auf den AN zu, da es sich bei der Übernahme der Steuer auch um einen Geldwertenvorteil handelt?

Gruß

Bäuerlein
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Stephan Beilhack
15.02.10, 12:51 Uhr
Hallo Frau Bäuerlein,

zwei Fragen sind in diesem Zusammenhang gleich wichtig.
a. Wie hoch ist der Wert der einzelnen Geschenke?
b. Steht auf dem Gutschein ein Wert drauf?

Gruß
Stephan Beilhack
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Meike Bäuerlein
16.02.10, 08:16 Uhr
Bei der Rechnung handelt es sich um den Kauf von einem Goldnugget mit Wert 110€ und handschriftlich ist auf der Rechnung noch ein Gutschein im Wert von 30€ für Massagen vermerkt, mehr Angaben sind leider nicht aus den Unterlagen ersichtlich.

Gruß

Bäuerlein
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Meike Bäuerlein
16.02.10, 08:16 Uhr
Bei der Rechnung handelt es sich um den Kauf von einem Goldnugget mit Wert 110€ und handschriftlich ist auf der Rechnung noch ein Gutschein im Wert von 30€ für Massagen vermerkt, mehr Angaben sind leider nicht aus den Unterlagen ersichtlich.

Gruß

Bäuerlein
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Stephan Beilhack
19.02.10, 13:04 Uhr
Hallo,

zu a.
Hier sind Sie beim Thema § 37 b EStG.
Dieser ermöglicht die Pauschalversteuerung von nicht mehr geringfügigen Sachgeschenken
(Überschreiten der 44,00 Freigrenze).
Sie können hier das Geschenk mit 30 % pauschalieren.
Achtung: Die Pauschalierung führt aber nicht zur SV-Freiheit.
Falls Sie gedenken, die SV-AN-Beiträge auch zu übernehmen, stellt die Übernahme dann wieder einen neuen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar.

zu b.
Hier könnte die allgemeine 44,-- € Freigrenze für Sachbezüge zutreffen. Wichtig ist aber dabei, dass auf dem Gutschein selbst keinerlei Wertangaben sind. Falls doch liegt hier Nettobarlohn vor, der ganz normal zu versteuern/versichern ist.

Das Thema Geschenke an Mitarbeiter ist insgesamt ziemlich komplex. Sie finden dieses aber in den entsprechenden Fachlektüren sehr gut erläutert.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Beilhack
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Meike Bäuerlein
25.02.10, 17:46 Uhr
Danke



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