Uschi Tuchbreiter
14.01.10, 09:38 Uhr
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Die Mindesntnettolohntabelle 2010 soll nicht geändert werden. Das hat zur Folge, dass die Beschäftigten in Altersteilzeit nicht von den Steuervorteilen, die durch das Bürgerentlastungsgesetz in die Steuertabelle 2010 eingearbeitet wurden, profitieren, weil sich in gleicher Höhe der Steuerersparnis der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers reduziert. M. E. ist das nicht vertretbar u. nicht mit dem AGG vereinbar. Mich interessiert, ob dieses Problem schon aufgegriffen wurde.
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Norbert Wilke
14.01.10, 15:14 Uhr
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Ich bin nicht der Steuerexperte, aber mit dem AGG hat das absolut nichts zu tun.
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Uschi Tuchbreiter
14.01.10, 15:23 Uhr
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Was das Zahlenwerk betrifft natürlich nicht. Aber vom Grundsatz her denke ich doch. Weil durch die Entscheidung, die Mindestnettolohntabelle nicht anzupassen, eine bestimmte Altersgruppe von der Bürgerentlastung ausgenommen wird.
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Norbert Wilke
14.01.10, 17:54 Uhr
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Ja, aber irgend wie sollte sich die Steuerentlastung auch auf diesen Personenkreis auswirken. Zumindest im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs (Stichwort: Progressionsvorbehalt).
Vielleicht meldet sich ja noch ein/e Steuerexperte/-expertin.
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Uschi Tuchbreiter
15.01.10, 07:58 Uhr
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Hallo Herr Wilke Da die Steuer ja völlig richtig berechnet wird, ist bei dem Jahresausgleich eine Rückerstattung ausgeschlossen. Theoretisch müsste der Aufstockungsbetrag "nachgefordert" werden. Ich habe mich mittlerweile an das BM für Arbeit und Soziales (entscheidet über die Mindestnettotabelle) gewandt und von dort eine Erklärung erbeten.
Gruß
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Johann Putterer
15.02.10, 12:59 Uhr
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Sehr geehrte Frau Tuchbreiter,
ich habe das gleiche Problem wie Sie. Es würde mich freuen, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen und mir den neuesten Stand mitteilen.
Besten Dank im Voraus
Johann Putterer
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Uschi Tuchbreiter
15.02.10, 13:33 Uhr
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Hallo Herr Putterer das Thema ist sehr umfangreich. Ich habe Kontakt zu dem BM für Wi und Soziales und zu den Tarifpartnern aufgenommen. Ergebnis in Kürze: Die Mindestnettolohntabelle (70%) galt für ATZ-Altfälle. Bei einer maximalen Förderung von 6 Jahren würde diese Tabelle bis zum 30.6.2010 Anwendung finden. In dem TV ATZ ist geregelt, dass sich die Berechnung des Nettos in Höhe von 83% nach der Mindestnettotabelle richtet. Damit ist der Rechenweg, auch für Neufälle, festgelegt. Nach meinem letzten Kenntnisstand werden die Tarifvertragspartner diesen Punkt behandeln, da erkannt wurde, dass hier Regelungsbedarf besteht. In Einzelfällen (besonders Steuerklasse V) liegt derzeit das ATZ-Netto weit unter 83% des vergleichbaren Nettos bei ursprünglicher Arbeitszeit ! Das heißt, dass die in die Steuertabelle eingearbeitete Vorsorgepauschale nicht den Beschäftigten in ATZ zu Gute kommt. Freundliche Grüße Wenn Sie darüberhinaus Informationen benötigen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.
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Johann Putterer
15.02.10, 14:09 Uhr
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Hallo Frau Tuchbreiter, vieln Dank für die promte Antwort. Müssen wir, oder können wir jetzt noch etwas unternehmen. Es wäre schön, wenn ich mit Ihnen mal telefonieren könnte. Meine nr. ist o89/20241242. MfG Johann Putterer
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Hannelore Jauck
24.02.10, 15:01 Uhr
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Guten Tag Frau Tuchbreiter, mein Name ist Hannelore Jauck. Auch ich habe mich ausführlich mit dem Problem Mindestnettobetrag und der dazugehörigen Tabelle beschäftigt. Einmal aus beruflichen und seit 01.12.2009 auch auch privaten Gründen. Ab diesem Termin bin auch ich in der Arbeitsphase der ATZ im Anwendungsgebiet des TV ATZ. Zum Thema habe ich ein Schreiben an das Bundesministerium des Innern gesandt, da mit Schreiben vom 17.12.2009 festgelegt wurde, dass im Anwendungsbereich des TV ATZ die Mindestnettobetragstabelle von 2009 auch 2010 fortgelten soll. Mein Schreiben ging mit Datum vom 03.02.2010 an das BMI, leider bis heute keine Antwort. Würde mich freuen, wenn ich von Ihnen Info's über den Stand Ihrer Ermittlungen erhalten könnte. Halte Sie auch weiterhin auf dem Laufenden. Mit freundlichem Gruß Hannelore Jauck
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Uschi Tuchbreiter
25.02.10, 10:04 Uhr
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Hallo Frau Jauck ich habe sehr informative Nachricht von dem BM erhalten. Das Ergebnis in Kürze hatte ich bereits im Forum zusammengefasst. Sie können sich sehr gerne mit mir in Verbindung setzen Tel. 06421-606207.
Freundliche Grüße
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