N. K.
23.12.09, 11:24 Uhr
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Hallo,
ich habe bisher für mein Kind eine Besitzstandzulage bekommen. Für 2 Monate habe keinen Anspruch auf Kindergeld gehabt. Jetzt bekomme ich wieder Kindergeld. Entfällt jetzt der Besitzstand für mein Kindergeld oder lebt dieser wieder neu auf. Es wird der TV-L angewendet.
N.N.
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Ingrid Metzger
24.08.10, 20:08 Uhr
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die Zulage verfällt
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