Stellenausschreibungen

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Za Zie

Antworten 8
Letzte Antwort:
21.01.10, 14:58 Uhr von Uschi Tuchbreiter

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Za Zie
11.12.09, 20:09 Uhr
Hallo,

gibt es eine rechtliche Grundlage, wenn bei internen Stellenausschreibungen folgender Satz enthalten ist:

"Bewerben darf sich, wer sich bereits in der Entgeltgruppe der ausgeschriebenen Stelle befindet"

Vor über zwei Jahren hat mir mein Arbeitgeber eine Qualifizierung vom mittleren zum gehobenen Dienst ermöglicht. Seitdem versuche ich eine entsprechende Stelle zu bekommen. Leider vergebens weil ich regelmäßig bei Stellenausschreibungen an obigem Satz scheitere.
Ich fühle mich ungleichbehandelt, da meine Qualifikation der der ausgeschriebenen Stelle entspricht und frage mich ob dieser Satz überhaupt zulässig ist.
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Helga Reinberg
21.12.09, 08:19 Uhr
Hallo,
gerade hatten wir eine Informationsveranstaltung zum AGG (Allgemeines Gleichstellungsgestz), vielleicht sollten Sie da einmal hineinschauen, ob Sie sich darauf berufen können. M. E. erscheint mir die Formulierung nicht konform zu gehen mit dem AGG.
Gruß
H. Reinberg
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Za Zie
13.01.10, 17:59 Uhr
Danke für die Antwort, ich konnte leider nicht früher reagieren.

Ihre Antwort wirft bei mir Fragen auf. Ich habe mir das AGG mal angesehen.
Laut § 1 werden doch nur Benachteiligungen aufgrund

- Geschlechts
- Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX
- Alter
- Rasse oder ethnischer Herkunft
- Religion oder Weltanschauung
- sexueller Identität

Das alles trifft bei mir nicht zu. Ich werde benachteiligt, weil ich die falsche Entgeltgruppe habe.
Können Sie mir kurz erläutern, weshalb hier das AGG zutreffend ist?

Vielen Dank und Grüße!
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Norbert Wilke
14.01.10, 15:19 Uhr
Hallo Za Zie,

Sie haben völlig Recht. Mit dem AGG hat das sicherlich nichts zu tun. Welche Beweggründe Ihr Arbeitgeber für diese Verfahrensweise hat, sollten Sie vor Ort erkunden. Eine Ausschreibung auf einen bestimmten Bewerberkreis zu beschränken, ist jedoch nicht von vornherein unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Wilke
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Za Zie
14.01.10, 16:44 Uhr
Hallo Herr Wilke,

Danke auch Ihnen für die Reaktion.

Die Beweggründe sind Kostengründe. Offiziell wird sich dazu keiner äußern.

In welchen Fällen ist denn eine Beschränkung auf einen bestimmten Bewerberkreis zulässig?
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Norbert Wilke
14.01.10, 17:49 Uhr
Hallo Za Zie,

zu Ihrer Frage fällt mir spontan ein: Stellenabbau, (freiwillige) Personalentwicklungsmaßnahme im Rahmen einer Rotation, bestimmte Qualifikation.

Viele Grüße

Norbert Wilke
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Za Zie
14.01.10, 19:16 Uhr
Hallo Herr Wilke,

danke für die Infos.

Ich komme nach mehreren Recherchen zu der Erkenntnis, dass mein Problem zu speziell und hier nicht lösbar ist.

Danke für die Mühe und viele Grüße
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N. K.
15.01.10, 12:30 Uhr
das Problem interessiert mich auch
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Uschi Tuchbreiter
21.01.10, 14:58 Uhr
Hallo
Ganz sicher sscheint es hier um finanzielle Aspekte zu gehen.
Meine Frage:
Handelt es sich um eine neu geschaffene Stelle oder wird eine Stelle besetzt, die bereits
in einem Stellenplan unter der entsprechenden Vergütung/Besoldungsgruppe geführt wurde ?
U.U. können hier haushaltsrechtliche Gründe eine Rolle spielen.



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