Steuerverkürzungen: Datenmaterial eines Informanten nicht werthaltig genug für einen Erwerb (FinMin)

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29.07.2010 | News allgemein

Im Zusammenhang mit dem Angebot eines Informanten zum Erwerb angeblich steuerlich relevanter Daten, welches Anfang März über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die hessische Finanzverwaltung herangetragen worden ist, hat Finanzstaatssekretär Dr. Thomas Schäfer eine Erklärung abgegeben.

„Die hessische Finanzverwaltung hat in den vergangenen Monaten umfangreiches, vom Bund zur Verfügung gestelltes Datenmaterial eines Informanten im Hinblick auf mögliche Steuerverkürzungen geprüft. Die intensive Prüfung führte zu der Erkenntnis, dass das Datenmaterial keinerlei konkret verwertbare Informationen enthielt, aus denen steuerliche oder steuerstrafrechtliche Folgerungen hätten gezogen werden können. Mangels Werthaltigkeit der überlassenen Daten kam ein Erwerb des angebotenen Materials nicht in Betracht.

Das Bundeszentralamt für Steuern war jederzeit in das Verfahren eingebunden. Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen des Hessischen Landtags sind über das Ergebnis der Prüfung informiert worden.“

FinMin Hessen, Pressemitteilung v. 28.7.2010


QuelleHaufe Online-Redaktion