Gericht hält Lohn von sechs Euro brutto für sittenwidrig

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05.05.2010 | Personal%20und%20Lohn%20%26%20Gehalt

Wann ist ein niedriger Stundenlohn noch angemessen, wann unterschreitet er die Grenze zur Sittenwidrigkeit? Arbeitsrichter in Sachsen sahen diese Grenze bei sechs Euro Stundenlohn - mit Folgen für den Arbeitgeber.

Bildquelle: Siegfried Fries / www.pixelio.de

Ab wann ist der Lohn sittenwidrig?

Sechs Euro Stundenlohn waren einer gelernten Fachverkäuferin eines Dessoushändlers in Sachsen zu wenig. Sie verlangte vor Gericht wenigstens zwei Drittel des ortsüblichen Tariflohns. Dieser liegt bei 12,34 EUR.

Ihre Klage hatte Erfolg, denn die Richter erklärten: Ein Stundenlohn von sechs Euro ist sittenwidrig, wie "Spiegel Online" berichtet.

Die Richter sahen in der niedrigen Entlohnung ein "erhebliches Missverhältnis" zur geleisteten Arbeit bei dem Textil-Einzelhändler (Warenannahme über die Warenpräsentation, die Kundenberatung, die Kasse, Abrechnung, Umtausch und Reklamation bis hin zur Gewährung von Preisnachlässen bei Mängeln).

Der Tariflohn sei als übliche Vergütung anzusehen. Dies gelte auch im konkreten Fall, obwohl der Tarifvertrag aufgrund fehlender Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien keine Anwendung findet. Eine um etwa die Hälfte niedrigere Vergütung sei sittenwidrig, der Vertrag nichtig, so "Spiegel Online".

Die Arbeitnehmerin erhielt für eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden einen Bruttolohn von 780,00 EUR monatlich erhielt. In ihrer Klage verlangte sie einen Stundenlohn von 8,50 EUR - zwei Drittel des Tariflohns. Dieser steht ihr nun zu.

 

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QuelleSpiegel Online / Haufe Online-Redaktion, Bildquelle: Siegfried Fries / www.pixelio.de