18.03.2010 | Computer und Web
Nach einer aktuellen Umfrage der Internet-Verkaufsplattform eBay möchte ein großer Teil der Internet-Händler nicht auf ein Ladenlokal verzichten, selbst wenn ein Großteil des Umsatzes online erzielt wird.
Auch wenn für immer mehr Händler der Verkauf via Internet zunehmend an Bedeutung gewinnt, will die Mehrheit nicht auf ein konventionelles Ladengeschäft verzichten. Dies ist jedenfalls eines der zentralen Ergebnisse des zweiten Online Business Barometers, das jetzt von der Internet-Verkaufsplattform eBay veröffentlicht wurde. Grundlage der Studie war dabei eine Befragung von 1.200 Online-Händlern durch das Marktforschungsinstitut FreshMinds.
Online-Umsätze stützen das stationäre Geschäft
Durchschnittlich erzielten die befragten Online-Händler 55 Prozent ihrer Umsätze über eBay. Ebenfalls gut die Hälfte betreibt neben dem Online-Handel allerdings auch noch ein Ladengeschäft. Unter diesen zweigleisig arbeitenden Händlern erwirtschaftet die Mehrheit den Großteil der Umsätze über das Internet. Für 22 Prozent ist der Online-Umsatz sogar ausschlaggebend dafür, dass das Ladengeschäft überhaupt weiterbetrieben werden kann. eBay-Geschäftsführer Stephan Zoll sieht diese Ergebnisse als Beleg dafür, dass Online- und stationärer Handel nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sondern sich im Gegenteil sogar gut ergänzen.
Online-Händler bleiben optimistisch
Ihre wirtschaftliche Situation und die Aussichten für das laufende Jahr schätzen die Online-Händler bei der aktuellen Umfrage sogar noch besser ein, als bei der erstmaligen Befragung im letzten Jahr. So hatten zwei Drittel der Verkäufer ihre selbstgesteckten Ziele in den letzten drei Monaten übertroffen und gut die Hälfte der Händler erwartet für das laufende Jahr noch höhere Umsätze.
Ein großes Ärgernis für viele Online-Händler bleiben Abmahnungen. Nach Ansicht der meisten Befragten dient der Großteil der Abmahnungen lediglich der Gewinnerzielung für die Initiatoren und Rechtsanwälte oder zur Behinderung des Wettbewerbs. Aufgrund eines berechtigten Interesses erfolgten lediglich 20 Prozent der Abmahnungen.
Haufe Online-Redaktion
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