Forstwirtschaft: Ertragsteuerliche Behandlung des Baumbestands (BMF)

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10.03.2010 | News allgemein

Das BMF nimmt Stellung zur Anwendung der BFH-Urteile v. 5.6.2008 (IV R 67/05 und IV R 50/07) zur ertragsteuerlichen Behandlung des Baumbestands bei Forstwirten.

Das BMF-Schreiben v. 2.3.2010 enthält allgemeine Aussagen zum Wirtschaftsgut Baumbestand und zur Bilanzierung des Baumbestands. Dabei wird zwischen Holznutzungen in Form von Kahlschlägen und anderen Holznutzungen unterschieden. Weiterhin thematisiert wird die Anwendung der Pauschsätze nach § 51 EStDV, der Tarifvergünstigung nach § 34b EStG und des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes.

Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden. R 34b.2 Abs. 1 Satz 4 EStR ist nicht mehr anzuwenden.
Soweit sich aus diesem Schreiben für einen Steuerpflichtigen Verschlechterungen gegenüber der bisherigen bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung ergeben, sind die Regelungen erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 30.6.2010 beginnen.

BMF, Schreiben v. 2.3.2010, IV D 4 - S 2232/0


QuelleHaufe Online Redaktion