17.02.2010 | Personal und Lohn & Gehalt
Die Kündigungsrechtsprechung zu fristlosen Kündigungen wegen Bagatellen ist bald um eine Nuance reicher: Diesmal geht es um Essensmarken für die Freundin und konfliktträchtige Kantinenkost.
Ein Essen in der Kantine ist Anlass für
einen Kündigungsstreitfall.
Teures Mittagsessen
Ein 35 Jahre alter Mitarbeiter des Pfullinger Sportbekleidungsherstellers Erima wurde fristlos entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von 80 Cent in der Kantine benutzt hatte.
Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Reutlingen bestätigte am Mittwoch einen Bericht des "Reutlinger General-Anzeigers" und der "Südwest Presse" (Ulm), wonach ein Gütetermin gescheitert sei.
Generalstabsmäßig vorgegangen?
In diesem Erima-Fall hatte das Unternehmen argumentiert, dass der als Einkäufer tätige planmäßig vorgegangen sei, als er sich von einem Kollegen eine Essensmarke für seine Freundin besorgt habe.
Vertrauen wegen Essensmarke verloren
Man habe durch die Tat das Vertrauen in den Beschäftigten verloren, der über einen millionenschweren Einkaufsetat verfügen kann, erklärte das Unternehmen. Der Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung zugestimmt.
Hätte Abmahnung ausgereicht?
Die Anwälte des Betroffenen meinten, im Rahmen einer Interessenabwägung, wie sie auch das Bundesarbeitsgericht fordere, hätte auch eine Abmahnung ausgereicht.
Das Angebot, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, nahm der Kläger nicht an, so dass nun das Arbeitsgericht voraussichtlich im Mai entscheiden muss.
Vgl. zu dem Thema auch:
Maultaschen, Pfandbons & Co: Sind Bagatellkündigungen noch möglich? (rechtliche Hintergründe und praktische Tipps zum Umgang mit Bagatelldelikten)
![]()
Tipp: Newsletter "Personal"
Aktuelle Informationen rund um die Personalarbeit hier kostenfrei abonnieren.
(Bilquelle: Edith Ochs / www.pixelio.de)
dpa/Haufe Online-Redaktion
Die Online-Angebote der Haufe Mediengruppe: