Nicht vergessen: Rechtzeitige Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer!

  • uninteressant
  • bedingt interessant
  • interessant
  • sehr interessant
0 Bewertungen

08.02.2010 | Personal und Lohn & Gehalt

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, dem Betriebsstättenfinanzamt sowohl die von Ihnen einbehaltene als auch die zu Ihren Lasten pauschal erhobene Lohnsteuer anzumelden. So verpassen Sie jetzt keinen Termin mehr!

Wichtige Termine der Personalarbeit

Nicht vergessen!

Die Lohnsteuer-Anmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums abgegeben werden. Bei verspäteter Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Wenn Sie als Arbeitgeber trotz gesetzlicher Verpflichtung die Lohnsteuer nicht anmelden und abführen, kann das Finanzamt diese durch einen Schätzungsbescheid festsetzen und nacherheben. Deshalb sollten Sie frühzeitig an die Abgabe der Lohnsteueranmeldung sowie an die Fälligkeit der Lohnsteuer denken.

 

Termine: Februar 2010

Monatliche Abgabe: Anmeldezeitraum Januar 2010

Anmeldung der Lohnsteuer: 10.2.2010

Dreitägige Schonfrist bei Überweisung oder Zahlungsanweisung: 15.2.2010*

* verschoben wegen Fristende Samstag, Sonntag oder Feiertag


QuelleHaufe Online-Redaktion