08.02.2010 | Personal und Lohn & Gehalt
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, dem Betriebsstättenfinanzamt sowohl die von Ihnen einbehaltene als auch die zu Ihren Lasten pauschal erhobene Lohnsteuer anzumelden. So verpassen Sie jetzt keinen Termin mehr!
Nicht vergessen!
Die Lohnsteuer-Anmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums abgegeben werden. Bei verspäteter Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Wenn Sie als Arbeitgeber trotz gesetzlicher Verpflichtung die Lohnsteuer nicht anmelden und abführen, kann das Finanzamt diese durch einen Schätzungsbescheid festsetzen und nacherheben. Deshalb sollten Sie frühzeitig an die Abgabe der Lohnsteueranmeldung sowie an die Fälligkeit der Lohnsteuer denken.
Termine: Februar 2010
Monatliche Abgabe: Anmeldezeitraum Januar 2010
Anmeldung der Lohnsteuer: 10.2.2010
Dreitägige Schonfrist bei Überweisung oder Zahlungsanweisung: 15.2.2010*
* verschoben wegen Fristende Samstag, Sonntag oder Feiertag
Haufe Online-Redaktion
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