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Donnerstag, 11.03.2010

11.03.2010 | Steuertipps

Zuführungen zu Rekultivierungsrückstellung sind keine Pachtzinsen
Steuerprüfer sind traditionell findig, bei Betriebsprüfungen für Steuernachzahlungen zu sorgen. Doch oftmals schießen sie über das Ziel hinaus. Gegenwehr lohnt sich also. Besonders dann, wenn der Prüfer seine Auffassung nicht gesetzlich fundieren kann. Zuführungen zu Rekultivierungsrückstellung sind keine PachtzinsenMehr








Montag, 20.08.2007

BilMoG Schwerpunktthema: Anlagevermögen

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