Mietpreisbremse: Das müssen Sie über das Gesetz wissen

Das Gesetz zur Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip für Maklerleistungen gilt seit 1.6.2015. Das müssen Sie zum neuen Gesetz wissen.

Mit den Vorschriften zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip für Maklerleistungen bei der Vermittlung von Wohnungen ist eines der zentralen immobilienwirtschaftlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag Gesetz geworden.

Länder definieren, wo die Mietpreisbremse gilt

Bei der Mietpreisbremse ist das Inkrafttreten der neuen Regelungen im BGB nur der erste Schritt. Es obliegt den Ländern, per Rechtsverordnung die Gebiete zu definieren, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist und in denen deshalb die Mietpreisbremse greifen soll.

Eine aktuelle Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer zur Mietpreisbremse finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".

In den Gebieten, die von der Mietpreisbremse erfasst sind, darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Welche Neuerungen das Gesetz zur Mietpreisbremse im Einzelnen bringt und welche Ausnahmen gelten, ist im Top-Thema "Mietpreisbremse" zusammengestellt. Außerdem finden Sie dort den Gesetzestext zur Mietpreisbremse im Wortlaut.

Bestellerprinzip soll Mieter entlasten

Ohne Weiteres anwendbar sind seit dem 1.6.2015 die neuen Vorschriften zur Maklercourtage bei der Vermittlung von Wohnungen. Das neu eingeführte Bestellerprinzip sieht vor, dass ausschließlich derjenige das Maklerhonorar zahlt, der den Makler beauftragt hat. Hierdurch sollen vor allem Wohnungssuchende in Ballungszentren entlastet werden. Die Neuregelung ist in der Maklerbranche umstritten und stößt auf Ablehnung.

Nachtrag 21.7.2016: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden zweier Makler und eines Vermieters gegen das Bestellerprinzip zurückgewiesen und sieht die Regelung als verfassungsgemäß an.

Nachtrag 19.8.2019: Am 18.8.2019 haben sich Union und SPD darauf verständigt, die Regelungen zur Mietpreisbremse bis 2025 zu verlängern und gleichzeitig zu verschärfen.

Schlagworte zum Thema:  Mietpreisbremse, Bestellerprinzip