Vermieter muss Gerüst an Wohnhaus frühzeitig ankündigen

Vermieter müssen die Bewohner rechtzeitig informieren, wenn die Fassade ihres Wohnhauses ausgebessert werden soll und deshalb ein Gerüst aufgestellt werden muss. Eine gesetzliche Frist gibt es allerdings nicht.

Der Termin hänge von der Dringlichkeit und dem Umfang der Arbeiten ab, sagte Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin: „Eine angemessene Frist beträgt einige Wochen vor Baubeginn.“ Ausnahmen seien Notfälle, etwa bei akuter Gefahr wegen abbröckelnder Fassadenteile, oder wenn die Arbeiten keine erheblichen Auswirkungen auf die Wohnung haben.

dpa