Regina Behrens
14.11.08, 22:35 Uhr
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Ihre Erfahrung bitte.
1. Zustellung der Betriebskostenabrechnung durch Einwurfeinschreiben Grundsätzlich konnte die Post den Zustellungnachweis dann nicht finden, wenn wir ihn gebraucht hätten - Prozess verloren
2. rechtzeitige Zustellung beim Mieter - Mieter bestätigt auch den rechtzeitigen Erhalt - im neuen Jahr - 2 Wochen vor dem Prozess über die Betriebskosten behauptet Mieter eine Seite der Abrechnung hätte gefehlt - Prozesse verloren
3. Zustellung der Abrechnung durch einen Mitarbeiter, der selbst die Abrechnung verfasst hat und auch ein Protokoll über den Einwurf mit Datum und Uhrzeit sowie eine Auflistung aller Mieternamen fertigt - Prozess - 4 von 12 Mietern behaupten vor Gericht die Abrechnung nicht erhalten zu haben - alle Prozesse verloren - Mitarbeiter wurde vor Gericht noch ein Verfahren wegen Falschaussage vor Gericht angedroht
4. wir stellen Betriebskostenabrechnung ab EUR 100,00 Nachzahlung nur noch per Gerichtsvollzieher zu - kostet statt EUR 5,50 Einschreibe/Rückscheingebühr ca. EUR 10,00 und der Gerichtsvollzieher bestätigt wenigstens auch noch, was er zugestellt hat
Bin gespannt wann der erste Mieter behauptet die Post vom Gerichtsvollzieher nicht erhalten zu haben.
Hat einer der Kollegen noch eine Idee - mir gehen die so langsam aus.
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Andre Schwartz
01.09.10, 15:57 Uhr
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Möglichst frühzeitig abrechnen und die Abrechnungen im ersten Anlauf mit der normalen Post verschicken. Dann hat man genügend Zeit, säumigen Mietern notfalls per Gerichtsvollzieher oder Boten die Abrechnung ein zweites Mal in beweisbarer Form zuzustellen.
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Ali Kahya
03.09.10, 17:04 Uhr
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Die Mieter die in der Nähe wohnen persönlich oder durch Bote zustellen und den Empfang bestätigen lassen.
Wer nicht zahlen will, findet immer Ausrede.
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Claudia Schwarz
04.09.10, 16:24 Uhr
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Rechtzeitige Abrechnung, Einschreiben mit Rückschein. Wir händeln es vielfach so, dass die Hausmeister (kleinere Anlagen) die Abrechnungen einwerfen, zusammen mit einem "neutralen" Zeugen. Wurde bisher auch nie beanstandet.
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Regina Behrens
05.09.10, 11:55 Uhr
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Leider ist ein Prozess oft erst im kommenden Jahr und die MIeter sagen dann, eine Seite hätte gefehlt. Das ließ sich dann nicht mehr beweisen.
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Regina Behrens
05.09.10, 11:57 Uhr
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Haben wir ja, dann wurde aber im nächsten Jahr beim Prozess behauptet, die Abrechnung wäre nicht zugestellt worden oder nicht vollständig - mein Mitarbeiter wurde eingehend befragt, ob er hier nicht eine Falschaussage tätigt, um seinen Job zu behalten - das bedeutet für uns, auch eine Zustellung durch einen angestellten Mitarbeiter ist vor Gericht nicht aussagekräftig.
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Manfred Schönfeldt
05.09.10, 22:31 Uhr
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Bei solchen Liegenschaften gibt's nur eins: ABGEBEN ! Ein derartiger Streß und Ärger kann durch kein Geld der Welt bezahlt werden!
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Regina Behrens
06.09.10, 08:06 Uhr
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> Bei solchen Liegenschaften gibt's nur eins: ABGEBEN ! Ein > derartiger Streß und Ärger kann durch kein Geld der Welt > bezahlt werden! Natürlich haben Sie Recht. In der Regel ziehen die Mieter aber aus und machen dann den Streß und beim nächsten Mal ist es eine andere Liegenschaft. Dann müsste ich den gesamten Bestand abgeben. Wir versuchen nur die Sachen für unsere Eigentümer gerichtssicher zu machen, soweit das möglich ist.
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Peter Wachsmuth
06.09.10, 09:20 Uhr
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Sehr geehrte Frau Behrens, wir hatten eben auch dieses Problem, dass ein Eigentümer vor Gericht behauptet hatte keine Einladung/Abrechnung erhalten zu haben. Das Gericht fragte nach der nachweisbaren Zustellung, die wie folgt dargestellt wurde: 1. 2 Personen/Mitarbeiter (nicht die Geschäftsführung) stellten persönlich (Briefkasteneinwurf) zu 2. Dokumentation mittels Zustellungsprotokoll Wichtig: beide Personen bestätigen und kennen den Inhalt des Briefes
Das Gericht hatte die ordnungsgemäße Zustellung bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen Peter Wachsmuth
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Regina Behrens
06.09.10, 10:18 Uhr
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> Sehr geehrte Frau Behrens, wir hatten eben auch dieses > Problem, dass ein Eigentümer vor Gericht behauptet hatte keine > Einladung/Abrechnung erhalten zu haben. Das Gericht fragte > nach der nachweisbaren Zustellung, die wie folgt dargestellt > wurde: 1. 2 Personen/Mitarbeiter (nicht die Geschäftsführung) > stellten persönlich (Briefkasteneinwurf) zu 2. Dokumentation > mittels Zustellungsprotokoll Wichtig: beide Personen > bestätigen und kennen den Inhalt des Briefes > > Das Gericht hatte die ordnungsgemäße Zustellung bestätigt. > > Mit freundlichen Grüßen Peter Wachsmuth
Vielen Dank für Ihren Kommentar. In einem Fall hatte der Mitarbeiter selbst die Briefe eingeschmissen und ein Protokoll geschrieben. Vor Gericht haben dann 4 von 21 Mietern behauptet, die Abrechnung nicht erhalten zu haben. Der Richter hat den 4 geglaubt, obwohl alle anderen Mieter die Abrechnung erhalten haben. Da war nichts mehr zu machen.
Viele Grüße aus Wilhelmshaven
Regina Behrens
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