Martin Thomaier
16.03.10, 11:17 Uhr
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Problematik: Wir haben eine WEG Abrechnung erstellt. Hierin ist eine Position Löschwasserbereitstellung enthalten. Gesamtbetrag 965,05 € Umlage nach MEA eine Wohnung 5,22 €. Diese Abrechnung ist Grundlage der Abrechnung des Eigentümers/Vermieters mit seinem Mieter. Wir haben diese Position als Umlagefähig angegeben. Unter anderen Positionen wird diese über den Mieterverein München von einem Mieter jedoch als nicht umlagefähig bezeichnet. Hintergrund unser Standpunkt: Die Löschwasserbereitstellung betrifft zwar die Sprinkleranlage in der Tiefgarage, ist aber für den Brandschutz des Gesamtgebäudes notwendig, da die Tiefgaragenwände und dort stehende Stützen das Gesamtgebäude tragen.
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Udo Roßmanneck
22.03.10, 21:32 Uhr
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> Problematik: Wir haben eine WEG Abrechnung erstellt. Hierin > ist eine Position Löschwasserbereitstellung enthalten. > Gesamtbetrag 965,05 € Umlage nach MEA eine Wohnung 5,22 €. > Diese Abrechnung ist Grundlage der Abrechnung des > Eigentümers/Vermieters mit seinem Mieter. Wir haben diese > Position als Umlagefähig angegeben. Unter anderen Positionen > wird diese über den Mieterverein München von einem Mieter > jedoch als nicht umlagefähig bezeichnet. Hintergrund unser > Standpunkt: Die Löschwasserbereitstellung betrifft zwar die > Sprinkleranlage in der Tiefgarage, ist aber für den > Brandschutz des Gesamtgebäudes notwendig, da die > Tiefgaragenwände und dort stehende Stützen das Gesamtgebäude > tragen. Zunächst, was veranlasst Sie in der WEG Abrechnung "Umlagefähigkeit" zu testieren"? Wenn sie diesen nur Ärger bringen Service bieten wollen, dann bitte prüfen Sie die Mietverträge, darauf kommt es nämlich letztendlich an.
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