Umsatzabhängige Miete

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08.03.10, 11:21 Uhr von Guido Müntz

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Matthias Heufelder
02.03.10, 10:31 Uhr
Hallo in die Runde!

Ich beschäftige mich zur Zeit mit der Vermietung einer Gaststätte, die ca. 1/2 Jahr leer stand.
Zum einen soll ein möglichst langfristiger Mietvertrag (10 Jahre) abgeschlossen werden, zum anderen soll das Geschäft im ersten Jahr durch eine niedrigere Miete als bisher gefördert werden. Nach einem Jahr, soll dann die Miete erneut festgelegt werden (ggf. Umsatzabhängig). Gibt es Erfahrungen oder Vertragsformulieren, wie so etwas bewerkstelligt werden könnte? Z.B. eine Mindestkaltmiete von 2.000€ die Umsatzabhängig erhöht werden kann?

Ich mich mich über Rückmeldungen/ Nachfragen freuen.

mfg
Matthias Heufelder
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Thomas Schneider
07.03.10, 21:28 Uhr
Bilanzgekoppelte Miete / Umsatzmiete
Die Umsatzmiete ist eine (erstaunlicherweise) nicht genehmigungspflichtige Miete, die einem Index sehr nahe kommt:

Der Vermieter verhandelt mit dem Mieter den Mietzins vertraglich und sie stellen fest, daß dieser Mietzins in Abhängigkeit vom Umsatz des Mieters stehen soll.

Der Mieter ist (positiv unterstellt) natürlich an einer Steigerung seines Umsatzes interessiert.

Wenn also die heutige Miete auf Basis = 100 gestellt wird, ist durch ein unabhängiges (Wirtschafts-)Prüfungsunternehmen oder einen Steuerberater die Bilanz des laufenden Jahres zu prüfen und Ihnen als Vermieter bekanntzugeben.

Nach Ablauf des folgenden Geschäftsjahres erfolgt diese Feststellung erneut. Hat der Mieter einen Mehrumsatz erzielt, steigt die Miete im relativen Verhältnis.

Hat der Mieter Umsatzeinbußen, fällt die Miete analog.

Ihr Problem dabei ist, daß die meisten großen Unternehmen (Filialisten) drei Bilanzen erstellen: die interne Bilanz, die Steuerbilanz und die beim Amtsgericht zu hinterlegende.

Das Unternehmen wird Ihnen natürlich die Bilanz reichen, die den geringsten Umsatz ausweist.

--
Ob die Umsatzmiete wirklich eine "so gute" Idee ist?
Gruß, Thomas Schneider
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Guido Müntz
08.03.10, 11:21 Uhr
versuchen Sie es lieber über eine Staffelmiete, beginnend mit dem dem gemeinsamen nenner und dann Jährlich mit einem Betrag X bis zur gewünschten Höchszmiete (Pacht) gerechnet auf 5 Jahre. Die nächsten 5 Jahre bleiben dann stabiel. nach 10 Jahren wird neu Verhandelt die muss aber so im Vertrag stehen wenn der Pächter seine Option ziehen möchte

Gruß



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