Ali Kahya
20.02.10, 10:09 Uhr
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BGH hat neue Entscheidung über die Abrechnung / Aufstellung der Rücklage getroffen.
Kann jemand hier in Forum anhand Zahlen konkrete Beispiel zeigen, wie die Abrechnung / Aufstellung nun aussehen soll ?
Vielen Dank.
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Peter Hinske
22.02.10, 14:50 Uhr
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Hallo Herr Kahya,
ich möchte mich auf diesem Wege nur für den Hinweis auf das BGH-Urteil bedanken.
Wer sich dieses - durchaus wichtige - Urteil durchlesen möchte:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=50907&pos=24&anz=598&Blank=1.pdf
MfG P. Hinske
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Peter Hinske
22.02.10, 14:50 Uhr
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Hallo Herr Kahya,
ich möchte mich auf diesem Wege nur für den Hinweis auf das BGH-Urteil bedanken.
Wer sich dieses - durchaus wichtige - Urteil durchlesen möchte:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=50907&pos=24&anz=598&Blank=1.pdf
MfG P. Hinske
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Ali Kahya
25.02.10, 13:36 Uhr
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Vielen Dank für das Az. von BGH Entscheidung.
Wie die Rücklagebestand aufzustellen ist, ist mir nun klar. Was noch unklar ist, ob die beschlossene Rücklage dann getrennt oder mit als Hausgeld anzufordern ist ? Ist der anteilige Rücklagebetrag dann von Betriebskosten getrennt zu buchen, wie kann sonst abgerechnet werden ? Besonders schwierig dann bei unregelmäßigen Hausgeldzahlungen.
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Jochen Werner
26.02.10, 10:32 Uhr
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Hallo Herr Kahya,
wenn nach dem durchlesen des Urteils Ihnen die künftige ANforderung klar geworden ist - mir ist diese absolut nicht klar! Vor allem in der Geaamtabrechnung (Abrechnung der Einnahmen) einer WEG (auch Einzelabrechnung)( mit Zahlungsrückständen ) sowie dem Wirtschaftsplan ( inkl. Rücklagenbildung )
Gruß Werner
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Sabine Dawid
11.03.10, 20:35 Uhr
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Tja - die Verbände laufen auch auf Hochtouren. Nächste Woche Freitag findet ein Seminar über diese Thema statt.
Hoffentlich sehen wir dann klarer.
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