Heizkostenverordnung

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09.02.10, 10:57 Uhr von Peter Wachsmuth

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Karl-Ludwig Martin
08.02.10, 18:06 Uhr
Hallo liebe Kollegen,

ich habe eine Wohnungseigentumsanlage in der Verwaltung, Baujahr 1985. Die Feuerungsanlage (ölheizung) wurde vor ca. 12 Jahren erneuert. Ansonsten wurde an dem Haus energetisch nichts verändert. Bis zum 31.12.2008 wurden 50% der Kosten nach Wohnfläche und 50% nach Verbrauch abgerechnet. Leider habe ich es versäumt, die Bewohner auf den neuen anzuwendenden Verteilerschlüssel 30% - 70% vorzubereiten.

Die freiliegenden Leitungen zur Wärmeverteilung sind gedämmt.

´Kann den neuen Verteilerschlüssel einfach anwenden und mich auf die Verordnung berufen?

Oder hätte ich die Eigentümer informieren müssen.?

FürIhre Antworten bedanke ich mich

K.L:Martin
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Peter Wachsmuth
09.02.10, 10:57 Uhr
Sehr geehrter Herr Martin,
in die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnungen vom 02.12.2008 wurden im § 7 Absatz 1 nach Satz 1 Sätze eingefügt, die Bezug auf die Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 und den darin angezeigten Anforderungsniveau nehmen. Hier auch im Hinblick einer Ölheizung. Sind die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 von Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.
Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf das Wohnungseigentum anzuwenden unabhängig davon, ob durch Beschluss oder Vereinbarung der Wohnungseigentümer abweichende Bestimmungen über die Verteilung der Kosten getroffen wurden.
Eine gesonderte Beschlussfassung wäre damit nicht notwendig, aber der guten Ordnung halber sollte die Gemeinschaft eine entsprechende Information vom Verwalter erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
P. Wachsmuth



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