Ali Kahya
05.02.10, 14:12 Uhr
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Die Garagen werden ohne MWSt. vermietet, außerdem von Mietern als Lager benutzt.
Sind trotzdem MWSt. zu melden und abzuführen ?
Wie ist bei mit den Wohnungen verbundenen bzw. mitvermieteten Garagen/Stellplätzen ?
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Sabine Dawid
06.02.10, 21:01 Uhr
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Sind Sie im WEG?? Eigentümergemeinschaften haben normalerweise mit Mehrwertsteuer nichts zu tun. Also ist die Eigentümergemeinschaft nicht zur Abführung dieser Steuer verpflichtet.
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Ali Kahya
11.02.10, 11:16 Uhr
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Wie ist bei Privat Vermieter ?
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Es. Soy
19.05.10, 16:34 Uhr
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Privatvermieter sind sowieso nicht umsatzsteuerpflichtig. Umsatzsteuerpflichtig sind nur Unternehmer, davon auch nicht alle (Kleinunternehmer bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro sind nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn sie sich für Umsatzsteuerbefreiung entschieden haben).
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Robert Beise
20.05.10, 13:57 Uhr
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Die Begründung ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Umsatzsteuerbefreiung für Garagen/Stellplätze existiert nicht. Wenn Sie allerdings in einem Wohnraummietvertrag mit eingebunden sind, dann unterliegen sie der Umsatzsteuerbefreiung, weil sie als Nebenleistung fungieren und der Hauptleistung (Wohnraumvermietung) unterliegen.
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