T. Henke
04.02.10, 08:38 Uhr
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Hallo zusammen,
ich habe als Verwalter (Wohnungsbaugesellschaft) einen Wohnungsbestand übernommen. In der letzten Heizkostenabrechnung, welche meine Vorgängerin erstellte, haben alle Mieter (MFH 4 Mietparteien) eine große Nachzahlung erhalten. da ich jetzt der neue Verwalter bin, darf ich die Widersprüche zu den Nachzahlungen beantworten. Hierbei stellte sich heraus, dass seit Jahren nicht nach Verbrauch und Grundkosten (50-50% oder 60-40%) aufgeteilt wurden, sondern immer zu 100% aller Kosten (Instandhaltungskosten natürlich herausgerechnet)auf alle Mieter umgelegt wurden. Nach einer ersten Prüfung müßte ich nach der neuen HeizKV abrechnen nach 70 zu 30%. Das Haus wird mir Erdgas beliefert und direkt nach dem Brenner sind die Wärmemengenzähler für jede einzelne Wohnung installiert, in den Wohnungen sind deshalb keine weiteren Heizkostenverteiler installiert. Grundlage der Abrechnugnen waren bisher die Rechnungen des Gaslieferanten. Frage1 Muss ich die letzten 4 Jahre nun auch noch die Rechenergebnisse korrigieren und anpassen? Frage2 Hat der Mieter ein Recht auf Anpassung der zurückliegenden 4 Jahre? Frage3 Da die letzten Jahre nicht moniert werden, würde ich zunächst für den letzten Abrechnungszeitraum abrechen/ korrigieren, nur welchen Umlageschlüssel? 60 zu 40% oder 50 zu 50%? Glaube habe ja Wahlrecht als Vermieter!
Danke schon jetzt im Voraus T. Henke
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Sabine Dawid
04.02.10, 17:49 Uhr
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Theoretisch hätten die Mieter auch ein Recht auf Berichtigung der Vorjahre.
Was sagen denn die Mietverträge. Ist dort auf das Verhältnis von Grund- und Verbrauchskosten eingegangen worden? Wenn nicht sagt die HKV welche Verteilung gewählt werden muss. Bei älteren Häusern, die z. B.keine gedämmten Heizrohre haben muss 30/70 genommen werden.
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T. Henke
05.02.10, 06:30 Uhr
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In den Mietverträgen steht nichts, noch alte DDR-Mietverträge.
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