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Bilanzpolitik nach BilMoG

Die Würfel sind gefallen. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist in Kraft getreten. Durch das neue Bilanzrecht hat sich das Verhältnis zwischen Handels- und Steuerbilanz deutlich geändert. Infolge der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit sind die bilanzpolitischen Maßnahmen im Handels- und Steuerrecht weitgehend unabhängig voneinander durchführbar. Die Zielsetzungen von Handelsbilanzpolitik und Steuerbilanzpolitik können eigenständig verfolgt werden, da die wechselseitige bilanzpolitische Einflussnahme nicht mehr in dem Maße wie zuvor gegeben ist.



Reisekosten

Aktuelle Entwicklungen bei Reisekosten im Überblick (Foto: Kurt-F. Domnik/Pixelio)

Bei der steuerlichen Behandlung von Dienst- bzw. Geschäftsreisen gibt es einige wichtige Änderungen. So ermöglicht z.B. der Bundesfinanzhof neuerdings den Abzug gemischter Aufwendungen. Durch den ermäßigten Umsatzsteuertarif für die Hotelbranche ergeben sich zudem praktische Probleme, zu denen das BMF in seinem Schreiben vom 5.3.2010 Stellung nimmt. Unser Top-Thema informiert über diese und weitere aktuelle Entwicklungen beim Thema Reisekosten.



Geringwertige Wirtschaftsgüter

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ein neues Wahlrecht ab 2010 eingeführt. Welche Gestaltungsmöglichkeiten sich daraus bei der Erstellung des Jahresabschlusses ergeben und was es zu beachten gilt, zeigt unser Top-Thema.



Betriebsprüfung

In der Vergangenheit war die Betriebsprüfung geprägt davon, dass der Prüfer stichprobenartig Einzelbelege angefordert und akribisch geprüft hat. Doch auch beim Finanzamt hält das digitale Zeitalter Einzug: Heute versucht die Betriebsprüfung - zum Teil mittels Suchmaschinen und statistischer Auswertungen - Auffälligkeiten in der Finanzbuchhaltung aufzuspüren und steuerliche Konsequenzen zu ziehen.



Steueränderungen 2010 von A bis Z

(Foto: S. Hofschlaeger/Pixelio )

Die wichtigsten Steueränderungen, die das Jahr 2010 mit sich bringt und die das Rechnungswesen betreffen, haben wir für Sie von A wie "Anlagevermögen" bis Z wie "Zusammenfassende Meldung" sortiert und erläutert. Die Neuregelungen gelten größtenteils seit dem 1.1.2010. Zum Teil sind sie auch schon im Laufe des Jahres 2009 oder in wenigen Fällen (rückwirkend) zum 1.1.2009 in Kraft getreten.



Rechnungswesen 2010

Rechnungswesenfachleute müssen sich zum Jahreswechsel 2009/2010 mit zahlreichen Neuerungen vertraut machen: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Mehrwertsteuerpaket und Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Betroffen von den Änderungen sind der Jahresabschluss 2009 und die nächsten Wirtschaftsjahre. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.



Jahresabschluss 2009

Der letzte Jahresabschluss vor BilMoG stellt Rechnungswesenfachleute vor neue Herausforderungen. Zwar sind die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) noch nicht zwingend anzuwenden, dennoch wirft die größte Reform des Handelsbilanzrechts ihre Schatten beim diesjährigen Jahresabschluss voraus. So bietet der diesjährige Jahresabschluss die Gelegenheit, die Folgen der neuen Vorschriften für das eigene Unternehmen frühzeitig festzustellen. Wer mit dem Ergebnis zufrieden ist, kann auch bereits jetzt umstellen (Wahlrecht) - ansonsten bleibt ein Jahr Zeit, um sich etwas einfallen zu lassen.



Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums zugestimmt. Mit diesem will die Politik neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung setzen. Zudem sollen wirksame und zielgerichtete steuerliche Entlastungen die produktiven Kräfte der Gesellschaft stärken. Für das Rechnungswesen ergeben sich mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz auch einige Neuerungen, die für Wirtschaftsjahre gelten sollen, die nach 2009 beginnen.



Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Berater und Unternehmer jetzt beachten müssen

Ab dem 1.1.2010 gelten neue Regelungen für die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen. Neben der zutreffenden Beurteilung der im Inland oder im Ausland ausgeführten sonstigen Leistungen muss sich jeder Unternehmer auch mit der praktischen Umsetzung beschäftigen – sowohl für selber ausgeführte als auch für erhaltene sonstige Leistungen. Neben der Frage, welche Umsätze wie in der Buchhaltung zu erfassen sind, müssen Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung auch auf die sorgfältige Prüfung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen vorbereitet werden. Zur Umsetzung der neuen Meldevorschriften müssen darüber hinaus Anpassungen bei der buchhalterischen Erfassung der Vorgänge vorbereitet werden.