29.07.2010 | Steuern
Deutschland und das Fürstentum Monaco haben am 27. Juli 2010 in Berlin ein Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke abgeschlossen und damit einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung getan.
Das Abkommen ermöglicht den deutschen Steuerbehörden den Zugang zu wichtigen Informationen, die für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechts notwendig sind.
Hierunter fallen
Der Datenzugang ist nicht davon abhängig, ob bereits ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.
Mit der Unterzeichnung des Abkommens erklärt sich Monaco in vollem Umfang dazu bereit,
Die Bundesrepublik setzt sich zusammen mit den anderen Staaten der G20 dafür ein, die OECD-Standards international durchzusetzen. Das Abkommen unterstreicht gleichzeitig die Bemühungen der Bundesregierung, das Netz der bilateralen Vereinbarungen zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, insbesondere in Bezug auf Staaten und Gebiete mit Finanzzentren, weiter auszubauen.
(BMF, Meldung v. 28.7.2010)
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