IFRS-Einzelabschlüsse in der EU

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28.07.2010 | Bilanzierung

13 EU-Staaten lassen den IFRS-Einzelabschluss für börsennotierte Unternehmen zu. Verpflichtend ist er in 11 Staaten. Die Länder, in denen er für börsennotierte Unternehmen nicht gestattet ist, sind neben Deutschland auch Frankreich, Spanien und Schweden.

Dies ergibt sich aus den kürzlich von der EU auf englisch veröffentlichten Informationen zum Gebrauch der Wahlrechte der IAS-Verordnung. Die im Juli 2002 verabschiedete IAS-Verordnung räumt verschiedene Wahlrechte ein, über deren Gebrauch jeweils auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden wird.

Auf die Frage "Does your MS (Member State) use the option to permit IAS in the annual accounts for listed companies" haben Dänemark, Finnland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien und Großbritannien sowie Island, Liechtenstein und Norwegen mit ja geantwortet.

In Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Slowakei (für Unternehmen von öffentlichem Interesse), Island (ab 2007) ist der IFRS-Einzelabschluss für börsennotierte Unternehmeen ("listed companies") sogar verpflichtend ("required").

IAS 24 neu

Für die Anwendung in Europa wurden am 20.7. neu übernommen

  • die überarbeitete Fassung von IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" und
  • die Änderung an IFRS 8 "Geschäftssegmente" sowie
  • Änderungen an IFRIC 14 "Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen".

 

Weitere Informationen zu IFRS:

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QuelleHaufe Online-Redaktion



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