29.07.2010 | Buchführung
Das Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen gilt nicht mehr. Mit einem Verwaltungserlass nimmt die Finanzverwaltung Stellung, wann eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann. Dies hat Auswirkungen für Lohnsteuerabzug und Steuererklärung.
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hatte mit seinem
Beschluss vom 21.9.2009 - GrS 1/06 die Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat) veranlasster Aufwendungen grundlegend geändert.
Mit einem nicht allzu großzügigen Verwaltungserlass vom 6.7.2010 hat nun die Finanzverwaltung erläutert, in welchen Fällen und nach welchen Grundsätzen eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann und in welchen Bereichen nach wie vor keine Aufteilung möglich ist.
Das Top-Thema "Reisekosten: Gemischte Aufwendungen" beleuchtet die Einzelheiten:
BMF-Schreiben v. 6.7.2010 (IV C 3 - S 2227/07/10003:002)
Haufe Online-Redaktion
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