Gewinnermittlung 2009: Leasing-Sonderzahlung bei EÜR sofort abziehen

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19.03.2010 | Steuern

Serie, Teil 18. Erwarb ein Selbstständiger, der seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermittelt, im Jahr 2009 einen neuen Betriebs-Pkw, kann die Sonderzahlung im Rahmen eines Leasingvertrags zu einer hohen Gewinnminderung führen.

Mit Leasing-Sonderzahlung Gewinn mindern

Mit Leasing-Sonderzahlung Gewinn mindern

Wurde 2009 ein betrieblicher Pkw geleast und liegt kein Leasing-Vertrag vor, der einem Ratenkauf gleichgestellt wird, darf die Sonderzahlung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das funktioniert jedoch nur bei der EÜR nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG).

Beispiel „Leasing eines Pkw“

Die Sonderzahlung in Höhe von 15.000 Euro im Dezember 2009 bedeutet einen Betriebsausgabenabzug von 15.000 Euro im Jahr 2009.

Praxistipp

Der Abzug der vollständigen Sonderzahlung im Jahr 2009 funktioniert nur, wenn der Leasing-Gegenstand weiterhin dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Das ist der Fall, wenn

  • der Leasing-Vertrag unter 40 Prozent der Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes liegt oder
  • die Grundmietzeit mehr als 90 Prozent der Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes beträgt.

 

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MehrÜbersicht: Serie zur Gewinnermittlung 2009

MehrTeil 17: Ist häusliches Arbeitszimmer Fluch oder Segen? (18.03.2010)

Teil 19: Pauschale Reisekosten berücksichtigen (22.03.2010)

 

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QuelleHaufe Online-Redaktion



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