08.03.2010 | Steuern
Seit 1.1.2010 gilt für bestimmte Beherbergungsleistungen die ermäßigte Umsatzsteuer von 7%. Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) beleuchtet wichtige umsatz- und lohnsteuerliche Aspekte – eine wichtige Hilfe für das Rechnungswesen.
Zum Volltext des BMF-Schreiben
In den nächsten Tagen folgt eine Kommentierung des BMF-Schreibens, die die lohnsteuerlichen Aspekt bei Reisekostenabrechnung und den umsatzsteuerlichen beiRechnungsstellung betrachtet.
(BMF-Schreiben v. 5.3.2010, IV D 2 - S 7210/07/10003; V C 5 - S 2353/09/10008 zu umsatzsteuerlichen und lohnsteuerlichen Aspekten bei ermäßigt besteuerten Beherbergungsumsätzen)
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