Vorratsdatenspeicherung beschränkt: Droht ELENA damit das Aus?

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05.03.2010 | Steuern

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung verstärkt laut Deutschem Steuerberaterverband (DStV) die verfassungsrechtlichen Zweifel an dem Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA).

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ELENA, in 2010 eingeführt, verpflichtet Arbeitgeber dazu, monatlich umfangreiche Datensätze an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Lohnbuchhaltung und Personalabteilung müssen neben den Stammdaten der Arbeitnehmer und dem gezahlten Entgelt auch persönliche Angaben wie Fehlzeiten, etwa wegen Elternzeit oder Krankheit, oder sämtliche Details einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammentragen und elektronisch melden.

BVerG betont Datensparsamkeit

Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nunmehr ausdrücklich den Grundsatz der Datensparsamkeit betont. Eine umfangreiche Datenspeicherung „auf Vorrat“ komme nur zum Schutz für überragend wichtige Rechtsgüter in Betracht. Dies sei beispielsweise bei der Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten oder der Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Menschen der Fall.

ELENA bringt keine Erleichterung für Unternehmen

Vom Schutz „überragend wichtiger Rechtsgüter“ kann bei ELENA nicht die Rede sein. Ziel des Gesetzes soll einmal mehr „der Abbau von Bürokratie“ sein. So soll, im Falle der Inanspruchnahme von Ersatzleistungen eines (ehemalig) Beschäftigten, der Arbeitgeber keine Entgeltbescheinigung „auf Papier“ mehr ausstellen müssen. Wenn jedoch stattdessen periodisch und ohne konkreten Anlass stetig Daten übermittelt werden, stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit der Maßnahme, weil es an der behaupteten Erleichterung für den Unternehmer fehlt. Zudem lehrt die Erfahrung, dass große Datenspeicher weitere Begehrlichkeiten wecken und darüber hinaus keineswegs sicher gegen Missbrauch sind.

Der DStV hat nach eigenen Angaben schon im Gesetzgebungsverfahren von ELENA dafür plädiert, anstelle des Aufwands und der Kosten für dieses „bürokratische Monstrum“ es dem Arbeitgeber zu ermöglichen, etwaig benötigte Daten anlassbezogen elektronisch an die öffentliche Stelle zu übermitteln.

Service

Ein ausführliches Interview mit Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und eine Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Berthold Hilderink von der Kanzlei Simmons & Simmons gibt es im nächsten Personalmagazin, Ausgabe 04/2010. Titelthema ist „ELENA“.

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QuelleHaufe Online-Redaktion



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