Gewinnermittlung 2009: Buchung bei einbehaltener Abgeltungsteuer

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04.03.2010 | Steuern

Serie, Teil 7: Banken, bei denen vor allem Einzelunternehmer private und betriebliche Konten haben, behalten Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag von betrieblichen Zinsen ein, weil alle Konten auf den gleichen Namen lauten. Doch welche Folgen hat das im Betrieb?

Was tun, wenn Banken die Abgeltungsteuer nicht nur auf private Kapitalerträge anwenden?

Was tun, wenn Banken die Abgeltungsteuer
nicht nur auf private Kapitalerträge
anwenden?

Die 25%-ige Abgeltungsteuer und der darauf fällige Solidaritätszuschlag wird nur bei privaten Kapitalerträgen fällig. Behält die Bank von betrieblichen Zinsen versehentlich Abgeltungsteuer ein, tritt also keine Abgeltungswirkung ein. Die Zinsen müssen Gewinn erhöhend mit dem Bruttoertrag erfasst und versteuert werden. Die einbehaltene Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag dürfen bei Vorlage der Originalsteuerbescheinigung auf die Steuerschuld angerechnet werden.

 

Buchungssatz bei einbehaltener Abgeltungsteuer

Einzelunternehmer Müller hat 2009 auf einem betrieblichen Konto Zinsen in Höhe von 1.000 Euro erzielt. Die Bank hat versehentlich 250 Euro Abgeltungsteuer und 13,75 Euro Solidaritätszuschlag einbehalten.

Soll Haben  
Bank 736,25 Zinserträge  1.000
Konto Abgeltungsteuer   250,00    
Konto Solidaritätszuschlag 13,75    

Die Konten Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag werden wie Forderungen behandelt und je nach Rechtsform beispielsweise über das Konto Privatentnahmen abgeschlossen.

 

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MehrÜbersicht: Serie zur Gewinnermittlung 2009

MehrTeil 6: Rückstellung für Gewerbesteuern ist ein Muss in Steuerbilanz (03.03.2010)

Teil 8: Steuerliche Behandlung von erhaltenen Doppelzahlungen (05.03.2010)

 

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QuelleHaufe Online-Redaktion



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