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03.02.2012 | Steuern
Steuerbescheid: Anforderung an die Rechtsbehelfsbelehrung
Die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids einer Behörde, die durch die Angabe ihrer E-Mail Adresse die Bereitschaft zur Entgegennahme elektronischer Dokumente erklärt hat, muss auch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail hinweisen.
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