Stellungnahme zu IDW ERS HFA 40 (IAS 36)

Nach Ansicht des IFRS-FA des DRSC ist der IDW ERS HFA 40 noch anzupassen, da dieser in manchen Aspekten unklar ist bzw. über den Wortlaut des Standards hinausgeht.

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hatte auf seiner Sitzung am 04.06.2014 einen Entwurf IDW ERS HFA 40 zu Einzelfragen zu Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36 verabschiedet. Stellungnahmen konnten bis zum 28.11.2014 eingereicht werden. 

Der IFRS-FA des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 26.11.2014 seine Stellungnahme eingereicht. Gleichzeitig wies der IFRS-FA aber auch darauf hin, eine vollumfängliche Beurteilung auf Basis des Stellungnahme-Entwurfs nicht vornehmen zu können.

Dies sei primär dadurch bedingt, dass der ERS HFA 40, der eigentlich zur Klärung von Einzelfragen im Zusammenhang mit Wertminderungen von Vermögenswerten gemäß IAS 36 herangezogen werden soll, mit seiner „ausführlichen Paraphrasierung des IAS 36 nahezu die gesamten Regelungsinhalte des Standards adressiert“. Praktische Anwendungsprobleme könnten so erst nach der tatsächlichen Umsetzung identifiziert werden.

Neben der Kritik an der mangelnden Konkretisierung des Entwurfs wurden auch drei konkrete Teilaspekte herausgegriffen:

  • Anhaltspunkt für eine Wertminderung (ERS HFA 40.9): Der Wortlaut und die Reihenfolge der Hinweise in ERS HFA 40.9 erscheinen nach Ansicht des IFRS-FA nicht eindeutig. Die Textziffer 9 könnte auch so interpretiert werden, dass die Analyse der Ursachen für die geringe Marktkapitalisierung ausreicht, um eine Werthaltigkeitsprüfung u. U. nicht durchführen zu müssen. Da die Leitlinien in IAS 36 jedoch eindeutig seien (IAS 36.7 i.V.m. IAS 36.12d) wäre dies durch einen Einschub i. S. von „vielmehr ist innerhalb des Wertminderungstests zu würdigen [...]“ klarzustellen.
  • Kapitalisierungszinssatz/Definition der peer group (ERS HFA 40.45): Die Ableitung der Kapitalstruktur soll i. d. R. anhand einer peer group erfolgen. Nach ERS HFA 40.45 müssten die Vergleichsunternehmen der peer group hinsichtlich der wesentlichen qualitativen und quantitativen Merkmale mit dem Be-wertungsobjekt „weitestgehend übereinstimmen“. Da dies in der Praxis nicht immer zu bewerkstelligen sei, empfiehlt der IFRS-FA die Formulierung auf „übereinstimmen, soweit es möglich ist“ zu ändern.
  • Identifikation von CGUs/premium stores (ERS HFA 40.54): Mit Bezug auf das Abgrenzungskriterium der unabhängigen Mittelzuflüsse (independent cash flows) sei fraglich, ob premium stores mit Einzelhandelsketten vergleichbar sind und ob premium stores unabhängige Mittelzuflüsse erwirtschaften können (IAS 36.6). Der IFRS-FA sieht - entgegen den Ausführungen des ERS HFA 40 - premium stores nicht in jedem Fall als separate CGUs an. Auch die Definition der CGU im Zusammenhang mit der Allokation zukünftiger Overhead-Kosten wird kritisiert. Eine Zuordnung dieser Kosten auf die CGU sei zwar technisch machbar, aber zumindest nehme die (geforderte) Angemessenheit der Zuordnung  mit sinkender CGU-Größe stark ab.

Praxistipp

Der IDW ERS HFA 40 soll Einzelfragen im Zusammenhang mit Wertminderungen von Vermögenswerten gemäß IAS 36 klären. Wie der IFRS-FA des DRSC nun in seiner Stellungnahme festgestellt hat, kann der Stellungnahmeentwurf die Regelungs- und Anforderungstiefe des IAS 36 jedoch nur bedingt konkretisieren. Vielmehr seien praktische Vereinfachungen angebracht (z. B. bei der Definition der peer group).

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