Die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids einer Behörde, die durch die Angabe ihrer E-Mail Adresse die Bereitschaft zur Entgegennahme elektronischer Dokumente erklärt hat, muss auch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail hinweisen. (03.02.2012 | Steuern)
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau mit einem Entlastungsvolumen von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr beschlossen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unterstützt den Beschluss, sieht aber das 2006 formulierte Ziel, die Belastungen der Unternehmen um 25 Prozent zu senken, nicht erreicht. (02.02.2012 | Buchführung)
Bei Anrechnung tatsächlich nicht festgesetzter und geleisteter Vorauszahlungen und Ausweis einer zu geringen oder keiner Abschlusszahlung erlischt der Steueranspruch nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist. (01.02.2012 | Steuern)
Das BilMoG-Spezial beleuchtet die Brennpunkte des 2. Jahresabschlusses nach BilMoG und bietet den Mitarbeitern des Rechnungswesens zahlreiche Arbeitshilfen und Praxiserfahrungen.
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Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, wie Vorräte oder Forderungen, werden bei ihrem Zugang handelsrechtlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Verändert sich dieser Wert bis zum Abschlussstichtag, müssen bilanzierende Unternehmen zahlreiche, durch das BilMoG völlig neu gefasste Bewertungsgrundsätze beachten.
Viele Rechnungen werden erst lange nach Ablauf der Zahlungsfrist beglichen. Ein derartiger Zahlungsverzug wirkt sich negativ auf die Liquidität aus und erschwert die Finanzbuchhaltung von Unternehmen. Zur Stärkung der Zahlungsmoral hat die EU deshalb eine Richtlinie veröffentlicht, die für alle Teilnehmer am Geschäftsverkehr einheitliche Zahlungsfristen und Beitreibungsverfahren ohne vorherige Mahnung vorsieht.
Der Beitrag gibt einen Überblick, welche Änderungen die Mitarbeiter des Rechnungswesens im Jahr 2012 im Blick haben müssen. Themen sind unter anderem Umsatzsteuer, Steuererleichterungen, "Heimliches" Jahressteuergesetz, Internationale Änderungen sowie SV-Werte und Reisekosten.
Ein praktischer Fall zeigt, wie die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in den einzelnen Schritten bei der Bilanzierung nach BilMoG ermittelt wird. Dabei werden die Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz erläutert.
Nach der Entscheidung des BFH vom 21.9.2009 (GrS 1/06) können gemischte Aufwendungen in einen betrieblichen und einen privaten Anteil aufgeteilt werden. Begründung: „§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG enthält kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot.“ Konsequenz ist, dass sich durch dieses BFH-Urteil die steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen grundlegend geändert hat.
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