Flatrate-Varianten können z. B. wie folgt ausgestaltet sein:

  • Festnetzanschluss: I. d. R. liegen die monatlichen Kosten bei rd. 20 EUR. Teilweise können Telefonate ins (europäische) Ausland mit einem pauschalen Betrag dazu gebucht werden.

    Die Privatnutzung sollte mit 20 % pro Monat angesetzt werden.

  • Festnetzanschluss und Internet: Die Kosten sind abhängig von der Schnelligkeit der Datenübertragung und liegen selten über 30 EUR im Monat. Auch hier kann die Privatnutzung mit 20 % pro Monat angesetzt werden. Wird der Internetanschluss fast ausschließlich betrieblich genutzt, sollte als Berechnungsgrundlage nur der Anteil zugrunde gelegt werden, der für das Festnetz gezahlt werden muss. Der Internetanteil ist dann zu 100 % abziehbar.
  • Handy: Unternehmer müssen zumindest während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein. Dafür ist zusätzlich zum Festnetzanschluss ein Handy erforderlich, für das regelmäßig ebenfalls eine pauschale Flatrate vereinbart wird. Ist eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen, ist kein Privatanteil abzugrenzen. Anderenfalls sollte für die private Nutzung ein Anteil von 20 % der Aufwendungen angesetzt werden.
 

Handy zu 100 % betrieblich

Der Unternehmer sollte die gesamten Handykosten als Betriebsausgaben absetzen und keinen Privatanteil erfassen, wenn er neben dem betrieblichen Handy noch einen betrieblichen und einen privaten Telefonanschluss und ein privates Handy hat.

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