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Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 3 Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Michele Schwirkslies
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3.1 Vorteile für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer haben mit ihren nicht der Umsatzsteuer unterliegenden Umsätzen einen deutlich geringeren bürokratischen Aufwand. Sie

  • brauchen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben und
  • brauchen außerdem in ihrer Buchführung nicht zwischen Brutto- und Nettobeträgen zu unterscheiden.

Eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung muss der Kleinunternehmer trotzdem bis einschließlich 2023 abgeben. Unter "B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG)", Zeile 20 und 21 des Formulars, muss der Unternehmer seine Umsätze des Vorjahres und des aktuellen Jahres eintragen, damit das Finanzamt die Überschreitung der Grenze von 22.000 EUR prüfen kann. Weitere Angaben sind vom Unternehmer in der Erklärung nicht vorzunehmen.

Durch das Wachstumschancengesetz wurden die Kleinunternehmer zukünftig von der Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung befreit. Dies gilt erstmalig für den Besteuerungszeitraum 2024.

Sollte das Finanzamt den Unternehmer jedoch mittels gesonderter Aufforderung um die Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung bitten, entfällt die Befreiung von der Abgabe und der Unternehmer ist weiterhin verpflichtet eine Jahreserklärung einzureichen. Die Befreiung von der Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung entfällt ebenfalls für die Unternehmer, die unter den Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4a UStG fallen.

Unter den Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4a UStG fallen Unternehmer und juristische Personen, die Steuern für Umsätze nach § Abs. 1 Nr. 5 UStG (innergemeinschaftlicher Erwerb), § 13b Abs. 5 UStG (Leistungsempfänger als Steuerschuldner), § 25b Abs. 2 UStG (Steuer, die vom letzten Abnehmer in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft geschuldet wird) zu entrichten haben oder Fahrzeuglieferer im Sinne des § 2a UStG sind.

Die Befreiung, Umsatzsteuer auf Ausgan...

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