Die Finanzverwaltung legt die Nutzungsdauer eines neuen Firmen-Pkws auf 6 Jahre fest. Abweichend von der amtlichen Abschreibungstabelle geht der BFH von einer 8-jährigen Nutzungsdauer aus.[1] Die abweichende Auffassung des BFH ist für den Unternehmer beim Kauf eines neuen Fahrzeugs regelmäßig ohne Auswirkung. Er kann sich immer auf die amtliche Abschreibungstabelle berufen, die von den Finanzämtern in der Regel anerkannt wird.

6.1 Typ, Alter, jährliche Fahrleistung und Einsatz sind maßgebende Kriterien für den gebrauchten Firmen-Pkw

Bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer eines gebrauchten Pkws hat der BFH besondere Kriterien aufgestellt. Je nach Alter und Kilometerleistung des gebraucht gekauften Pkws kann sich aus der Addition der Nutzungsdauer bis zum Kauf des Fahrzeugs und der sich anschließenden Restnutzungsdauer eine Gesamtnutzungsdauer von mehr als 8 Jahren ergeben. Der Bundesfinanzhof stellt bei der Nutzungsdauer eines Pkws auf diese Kriterien ab:

  • den Pkw-Typ (Kleinwagen, Mittelklasse-Pkw, Luxuslimousine),
  • das Alter,
  • die jährliche Fahrleistung und
  • den betriebstypischen Einsatz.

Der BFH legt im Durchschnitt eine jährliche Fahrleistung von 15.000 km zugrunde. Bei einer 8-jährigen Nutzungsdauer, die einer jährlichen Abschreibung von 12,5 % entspricht, ergibt sich eine Gesamtfahrleistung von 120.000 km. Mit diesen Eckdaten kann dann auch die Restnutzungsdauer ermittelt bzw. geschätzt werden.

Nach dem vorgenannten BFH-Beschluss ist beim Kauf eines gebrauchten Pkw die Nutzungsdauer neu zu ermitteln. Konsequenz: Der Zeitraum, der sich aus der Differenz der Nutzungsdauer bis zum Kauf des Fahrzeugs und der verbleibenden Nutzungsdauer für Neufahrzeuge ergibt, kann nur als Anhaltspunkt bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer dienen.

6.2 Kilometerstand im Zeitpunkt des Kaufs bei der Schätzung der Nutzungsdauer einbeziehen

Der Unternehmer muss die neue Nutzungsdauer eines gebrauchten Pkw schätzen. Dabei spielt zwar auch der Fahrzeugtyp eine Rolle. Entscheidend ist jedoch, der Kilometerstand im Zeitpunkt des Kaufs und die künftig geplante Nutzung. Kauft der Unternehmer einen gebrauchten Firmen-Pkw, muss er sich mit den unterschiedlichen Auffassungen auseinander setzen. Erzielt der Unternehmer keine Übereinstimmung mit seinem Finanzamt, kann er seine Auffassung nur dann mit einer Klage erfolgreich durchsetzen, wenn er sich nach den Vorgaben des BFH richtet.

 
Praxis-Beispiel

Wann ein Gebrauchtwagen wirtschaftliche verbraucht ist

Herr Huber kauft einen 7 Jahre alten Pkw, der einen Kilometerstand von 80.000 km hat. Seine jährliche Nutzung wird bei rd. 20.000 km liegen. Nach den Grundsätzen des BFH geht er von einer Restnutzungsdauer von 2 Jahren aus.

Nach 2 Jahren beträgt die Gesamtkilometerleistung des Fahrzeugs 120.000 km. Das ist der Grenzwert, bei dem der Bundesfinanzhof üblicherweise von einem wirtschaftlichen Verbrauch ausgeht. Das heißt, in dieser Situation braucht der Unternehmer von keiner längeren Restnutzungsdauer auszugehen.

 
Achtung

Restnutzungsdauer ausgehend von 6 Jahren Nutzungsdauer für Pkws bestimmen

Der Unternehmer sollte die Restnutzungsdauer eines gebrauchten Pkws nach den Kriterien des Bundesfinanzhofs bestimmen, wobei er jedoch nicht von einer 8-jährigen Nutzung, sondern von der kürzeren, 6-jährigen Nutzungsdauer der amtlichen Abschreibungstabelle ausgeht.

 
Praxis-Tipp

Möglichst kurze Restnutzungsdauer bestimmen

Es ist sinnvoll, wenn der Unternehmer von einer möglichst kurzen Restnutzungsdauer ausgeht, um das gebrauchte Fahrzeug schnell abschreiben zu können. Allerdings sollte die Restnutzungsdauer so gewählt werden, dass das Finanzamt diese voraussichtlich nicht beanstanden wird.

Der Unternehmer kann sich, wenn keine Besonderheiten vorliegen, nach der folgenden (nicht verbindlichen) Tabelle richten. Er wird im Regelfall keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen, wenn es sich um Fahrzeuge der unteren Mittelklasse mit einer hohen Gesamtkilometerleistung handelt.

Die nachfolgend genannte Restnutzungsdauer wird sich in der Regel problemlos durchsetzen lassen können.

 

Alter bei

Erwerb
Restnutzungsdauer in Jahren

Abschreibung

in %
1 Jahr 5 20
2 Jahre 4 25
3 Jahre 3 33,33
4 Jahre 2 50
5 Jahre 2 50
6 Jahre 2 50
7 Jahre 2 50
8 Jahre 2 50

Tab. 2: Kauf eines gebrauchten Firmenwagens – durchsetzbare Restnutzungsdauer

Die Höhe des Kaufpreises spielt eine entscheidende Rolle. Ein wirtschaftlich handelnder Unternehmer ist nur dann bereit, einen hohen Kaufpreis zu zahlen, wenn er von einer längeren Nutzungsdauer ausgeht. Das bedeutet, dass bei höherwertigen Gebrauchtfahrzeugen eine längere Nutzungsdauer anzusetzen ist. Da, wo in der Übersicht eine Restnutzungsdauer von 2 Jahren genannt ist, kann eine 3-jährige Restnutzungsdauer in Betracht kommen.

Die Restnutzungsdauer kann im Einzelfall auch noch länger sein, z. B. wenn der Unternehmer einen gebrauchten Mercedes der S-Klasse, einen Geländewagen der G-Klasse oder einen BMW X 5 kauft. Das bedeutet: Je höher der Kaufpreis ist, desto hochwertiger ist das Fahrzeug und desto länger wird die voraussichtliche Nutzung sein.

 
Praxis-Tipp

Aushandeln der Restnutzungsdauer empfehlenswert

Bei einem gebrauchten Firmen-Pkw lohnt es sich regelmä...

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