Bernd Oelpenich
26.08.10, 13:27 Uhr
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Wie behandele ich die Erhöhung eines Beteiligungwertes aufgrund der Betriebsprüfung in der Handels- und Steuerbilanz ?? Handelt es sich hierbei um nachträgliche Anschaffungskosten, die in beiden Bilanzen zu buchen sind oder besteht die Möglichkeit diese nur in der Steuerbilanz zu buchen und nicht in der Handelsbilanz.
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