Karin Kozicki
31.07.10, 14:25 Uhr
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Habe das Buchungsjahr 2009 bereits abgeschlossen und jetzt vom Vermieter eine Nebenkostenerstattung per Scheck erhalten (brutto) 1. muß die Ust abgeführt werden? und 2. welches Kto nehme ich im >SKR04 evtl. Kto 4960?
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Karl Friedrich Keim
03.08.10, 19:40 Uhr
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Hallo Frau Kozicki, wenn Ihre NK-Abrechung USt enthält, müssen Sie natürlich die Vorsteuer in 2010 korrigieren. Als Konten stehen, je nach Umfang des Kontenplans, die Konten Raumkosten oder NK zur Verfügung. Wenn der JA 2009 fertig ist, erfolgt die Korrektur im nächsten noch offene WJ.
MfG Karl Friedrich Keim
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Karin Kozicki
04.08.10, 14:54 Uhr
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Entschuldigung, das habe ich nicht ganz verstanden. Das Jahr 2009 ist bereits abgeschlossen, den Scheck habe ich jetzt von der Bank gutgeschrieben bekommen, d.h. ich buche Bank an?....periodenfremde Erträge? weil ich doch wohl nicht die Nebenostenkonten 2010 ansprechen kann, das würde ja irgendwie das Ergebnis 2010 verfälschen, selbstverständlich muß der Betrag mit UST gebucht werden, da sie ja auch jetzt erst anfällt.
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