Thomas Reit
26.07.10, 14:04 Uhr
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Hallo,
bisher habe ich rechnungen für sonstige leistungen nur nach Österreich gestellt. Kann ich nun nach dem neuen MWst. gesetz meine Rechnung für sonstige Leistung auch in die schweiz analog zur österreichischen Rechnung stellen (mti vermerk der umkehr der steuerschuldnerschaft)?
Ich habe sitz in deutschland und die rechnung würde an ein schweizer unternehmen gehen. Bin nämlich verwundert, da ich keine schweizer steuer ID in meine zusammenfassende Meldung eingeben kann.
Ist meine erste rechnung in die schweiz bin für hilfe dankbar.
Thomas
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Britta Bauer
03.08.10, 15:15 Uhr
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Sehr geehrter Herr Reit,
es gibt keine UST-ID für die Schweiz, denn sie ist Drittland. Ich habe zu diesem Thema gute Unterstützung bei der IHK erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
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Barbara Grosser
09.08.10, 11:16 Uhr
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Hallo, es kommt auf die Art der Leistung an. Ich nehme an Sie haben eine Leistung an einen Unternehmer erbracht, dann können Sie die Rechnung wie die österreichische stellen. Sie sollten sich allerdings von Ihrem schweizer Kunden die Unternehmereigenschaft über eine Unternehmerbescheinigung bestätigen lassen.
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