Miete Maschine + Kauf

Suche:     
 
 
  •  
  •  




Autor
Antworten 5
Letzte Antwort:
20.05.10, 14:33 Uhr von Daniela Achstetter

Foto


Daniela Achstetter
18.03.10, 09:54 Uhr
Hallo!

Wir (GmbH, Bilanzierer, SKR04)haben zwei Vorgänge hier zu Miete + anschl. Kauf von Maschinen, bei denen ich nicht so recht weiter weiß:

1.) Im August letztes Jahr wurde eine Maschine angemietet. Kaufoption seitens Lieferant bestand, wurde aber zunächst nicht angedacht. Nach 6 Monatsmieten (letzte Miete im Januar) wurde dann doch entschieden die Maschine zu kaufen. Kaufrechnung von März.
Miete wurde monatlich auf Aufwandskonto gebucht.
Frage: Wie verbucht man den Kauf? Wie behandelt man den Vorgang in der Anlagenbuchhaltung? Muss die Miete bei den AHK berücksichtigt werden? Muss der Mietaufwand umgebucht werden?

2.) Es wurde eine Maschine bestellt, Kfixer Kaufpreis verhandelt. Vereinbarung, dass zunächst 6 Monate gemietet wird und im Anschluss für den Restbetrag gekauft wird. Miete beträgt ca. 10% des Kaufpreises.
Wie muss hier vorgegangen werden? Zu welchem Zeitpunkt wird die Maschine ins Anlagevermögen übernommen? Wie verbucht man die "Miete", wie den Restwert?

Ich wäre für Hilfe wirklich dankbar, da ich ehrlich gesagt sehr unschlüssig bin, wie ich vorgehen soll in den beiden Fällen.

Danke
Viele Grüße
Foto


Daniela Achstetter
18.03.10, 10:06 Uhr
noch ein Nachtrag zu Fall 1:
Auf der Kaufrechnung steht der Hinweis: "Mit Ausgleich dieser Rechnung geht das Eigentum an den oben genannten Geräten an Firma xyz über."
xyz --> sind wir
Foto


Katja Heftrich
18.03.10, 16:20 Uhr
Sehr geehrte Frau Achstetter,
in dem von Ihnen geschilderten Fall 1) würde ich anhand der von Ihnen angegebenen Infos
einen Mietkauf annnehmen. Die Frage ist hier nur, ob „echter“ oder „unechter“, das ist anhand der Gesamtgestaltung des jeweiligen Einzelsachverhaltes festzustellen, Verträge analysieren!
Die Indizien, die Sie angeben scheinen auf den echten Mietkauf hinzuweisen aber es fehlen noch wichtige endgültige Hinweise.
Bitte erstmal prüfen, ob echter oder unechter Mietkauf vorliegt dazu hilft BFH 12.9.1991, BStBl 1992 II S. 182. (HI63983). Oder einfach den Steuerberater fragen, wenn das Urteil nicht weiterhilft. Diese Zuordnung ist aber für die weitere Vorgehensweise und die Zuordnung des Gegenstandes - wie auch beim Leasing - ganz essentiell.

Zur weiteren Behandlung gibt die Verwaltungsanweisung OFD Frankfurt, 12.3.2008, S 2170 A - 103 - St 219 Auskunft. (HI2131174)

Fall 2) hört sich sehr nach unechtem Mietkauf an. Bitte aber auch noch mal prüfen oder prüfen lassen. Die Angaben, die Sie machen, sind nicht eindeutig genug um dies zuordnen zu können. Sie kennen die Details und haben den Vertrag vorliegen.
Ist dies geklärt, kann ich Ihnen auch gerne bei der Buchung und Ihren anderen Fragen dazu weiterhelfen.
Viele Grüße

Katja Heftrich
Foto


Katja Heftrich
18.03.10, 16:21 Uhr
Sehr geehrte Frau Achstetter,
in dem von Ihnen geschilderten Fall 1) würde ich anhand der von Ihnen angegebenen Infos
einen Mietkauf annnehmen. Die Frage ist hier nur, ob „echter“ oder „unechter“, das ist anhand der Gesamtgestaltung des jeweiligen Einzelsachverhaltes festzustellen, Verträge analysieren!
Die Indizien, die Sie angeben scheinen auf den echten Mietkauf hinzuweisen aber es fehlen noch wichtige endgültige Hinweise.
Bitte erstmal prüfen, ob echter oder unechter Mietkauf vorliegt dazu hilft BFH 12.9.1991, BStBl 1992 II S. 182. (HI63983). Oder einfach den Steuerberater fragen, wenn das Urteil nicht weiterhilft. Diese Zuordnung ist aber für die weitere Vorgehensweise und die Zuordnung des Gegenstandes - wie auch beim Leasing - ganz essentiell.

Zur weiteren Behandlung gibt die Verwaltungsanweisung OFD Frankfurt, 12.3.2008, S 2170 A - 103 - St 219 Auskunft. (HI2131174)

Fall 2) hört sich sehr nach unechtem Mietkauf an. Bitte aber auch noch mal prüfen oder prüfen lassen. Die Angaben, die Sie machen, sind nicht eindeutig genug um dies zuordnen zu können. Sie kennen die Details und haben den Vertrag vorliegen.
Ist dies geklärt, kann ich Ihnen auch gerne bei der Buchung und Ihren anderen Fragen dazu weiterhelfen.
Viele Grüße

Katja Heftrich
Foto


Daniela Achstetter
06.04.10, 11:23 Uhr
Hallo Frau Heftrich,

ich habe die beiden Fälle nochmals geprüft, leider liegen mir nicht viel mehr Details vor. Ich würde jedoch aufgrund der Infos, die ich habe, wie von Ihnen bereits angedacht entscheiden:
Fall 1: echter Mietkauf
Fall 2: unechter Mietkauf

Fragen zu den Fällen siehe erster Beitrag.

Gruß Daniela Achstetter
Foto


Daniela Achstetter
20.05.10, 14:33 Uhr
Hallo,

ich habe nochmal Fragen zu den Mietkäufen.
Fall 1)
m.E. echter Mietkauf. Im Portal habe ich nochmals nachgelesen und die Vorgehensweise wie folgt verstanden:
-AHK-Datum ist das Kaufdatum
-AHK errechnen sich aus Miete+Kaufpreis abzgl. der Afa.
Meine Fragen zu Fall 1
a) errechnet man die Afa ab dem Zeitpunkt der ersten Mietzahlung bis zum Kauf?
b) Buchung??? Die Miete wurde auf ein Aufwandskonto verbucht.
Muss man nun die gesamten Mietkosten auf das Anlagenkonto buchen und dann die errechnete Abschreibung wieder ausbuchen, oder bucht man gleich nur den um die AfA verringerten Betrag vom Aufwandskonto auf das Anlagenkonto?

Fall 2)
hier handelt es sich m.E. um unechten Mietkauf.
Ich würde so vorgehen:
-Mieten gleich auf das Anlagenkonto buchen --> bisher wurden die Mieten auf ein Aufwandskonto verbucht, würde ich dann wieder umbuchen
-Für Anlagenbuchhaltung: AHK-Datum gleich Lieferdatum (entspricht dem Zeitraum der ersten Miete)
-AHK alle Mieten+Restkaufpreis (entspricht dem vertraglich vereinbarten Gesamtpreis für die Maschine)

Für Rückmeldungen und Tipps wäre ich sehr dankbar!!



topRightCorner
bottomLeftCorner bottomRightCorner