Gewerbebetrieb + Solaranlage

Suche:     
 
 
  •  
  •  




Autor
Antworten 3
Letzte Antwort:
17.03.10, 09:07 Uhr von Katja Heftrich

Foto


Christine H.
16.03.10, 11:34 Uhr
Hallo zusammen,

zum Sachverhalt: 2 Buchhaltungen, 1 USt-VA, beides Einzelunternehmen (gleicher Inhaber)
Ich hätte gerne ein Verrechnungskonto, wenn z. B. die Erstattung aus der USt-VA auf dem Bankkonto des "Hauptbetriebes" eingeht. Andererseits möchte ich beim "Solarbetrieb" die Gegenbuchung auch auf einem Verrechnungskonto buchen.
Welches Konto (SKR03) würdet ihr vorschlagen?
Vielen Dank im voraus.
Foto


Katja Heftrich
16.03.10, 18:24 Uhr
Hallo Frau H.,

Ich würde vorschlagen:
Buchung „Hauptbetrieb“ bei Eingang Bank:
an # 1780 (Anteil Hauptbetrieb)
an # 1590 (Anteil Solaranlage) (durchlaufenden Posten).
Überweisung dieses Anteils dann auf betriebliches Bankkonto „Solarbetrieb“. (Photovoltaik?)
daraufhin Buchung:
# 1590 an Bank
Damit #1590 auf 0 EUR.

Buchung Solarbetrieb:
Bank an 1780

Ich denke, Sie wollen praktikablerweise die zusätzliche Banküberweisung vermeiden und deshalb auf Verrechnungskonten buchen. Dann müssten Sie meines Erachtens über Privatentnahme bzw. Privateinlage buchen, was ich aber wegen der Schuldzinsenregelung § 4 Abs.4a EStG und der Ermittlung der Überentnahmen nicht empfehlen würde.

Viele Grüße

Katja Heftrich
Foto


Christine H.
16.03.10, 20:33 Uhr
Hallo Frau Heftrich,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie liegen genau richtig mit der Vermutung, dass die Banküberweisungen wahrscheinlich nicht getätigt werden. Deshalb tendiere ich auch zu einem Verrechnungskonto im Privatbereich (z. B. 1801 mit entsprechender Beschriftung). So kann das Konto in jeder Buchhaltung geprüft werden, ob der gleiche Jahressaldo gebucht wurde.
Vielen Dank.
Foto


Katja Heftrich
17.03.10, 09:07 Uhr
Guten Morgen Frau H,
wie erwähnt, sie sollten bei der Nutzung der Privatkonten als Verrechnungskonten wirklich den § 4 (4a) EStG beachten, vor allem vorausschauend. Eventuell wollen Sie ja in den nächsten Jahren investieren und es fallen dann betriebliche Schuldzinsen an!! Das kann unter Umständen teuer werden. Vielleicht rechnet sich dann die zusätzliche Banküberweisung eher, insbesondere wenn Sie noch mehr Verrechnungen vornehmen.
Viele Grüße

K. Heftrich



topRightCorner
bottomLeftCorner bottomRightCorner