Gabriele Häcker
22.01.08, 11:57 Uhr
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Hallo liebe Leserinnen und Leser, folgende Frage beschäftigt mich: Die Gewerbesteuer ist steuerlich gesehen ab 2008 keine BA mehr. Handelsrechtlich aber schon noch. Wie sollte man daher die Gewerbesteuer buchen, wenn man eine Einheitsbilanz erstellt ? Im SKR 04 finde ich Konto 7610 Gewerbesteuer. Wird dieses Konto zur Ermittlung des korrekten steuerlichen Ergebnisses dem handelsrechtlichen Gewinn wieder hinzugerechnet ?
Und noch eine Ergänzung: Würden Sie der Idee, die Gewerbesteuer als "Privatentnahme Steuern" zu buchen, folgen wollen ? Oder eher nicht ? Warum ?
Ich hoffe auf eine anregende Diskussion. Grüße G. Häcker
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Elmar Goldstein
22.01.08, 15:11 Uhr
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Hallo Frau Häcker,
wie beim Investitionsabzugsbetrag werden zunehmend steuerliche Sachverhalte außerhalb der Buchhaltung und Handelsbilanz in einer steuerlichen Überleitungsrechnung berücksichtigt und damit die Maßgeblichkeit durchbrochen. Ich denke, das soll den Boden für IFRS bereiten. Wer an einer Einheitsbilanz festhält, blendet abweichende handelsrechtliche Vorschriften aus. Also lieber eine Handelsbilanz mit Überleitung als eine publizierte Steuerbilanz mit fehlenden handelsrechtlichen Ansätzen.
An den Buchungen im DATEV-System dürfte sich nichts ändern, auch an den Konten im SKR04 nichts, da "Gewerbesteuer" einträchtig neben "Körperschaftsteuer" steht und auch im SKR03 das Konto 4320 nicht in die neutrale Klasse 2 umgegliedert wurde (etwa in den Bereich 2220 bis 2279).
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Lars Franke
16.02.08, 11:26 Uhr
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Die Gewerbesteuer bitte nicht im privaten Bereich buchen, da es sich um eine Betriebsausgabe! handelt, die nur steuerlich (§ 12 Nr.3 EStG) nicht abzugsfähig ist. (dies zur Systematik)
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Wolfgang Rohe
20.02.08, 12:49 Uhr
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Sehr geehrte Frau Häcker! Die Verbuchung bleibt unverändert, es gibt auch andere Kostenarten, die steuerlich nicht oder nur beschränkt abzugsfähig sind und trotzdem bis zur Erstellung der Steuererklärungen in der GuV ... stehen. Wichtig erscheint mir nur der Hinweis, daß die Gewerbesteuer ab 1.1.2008 ja in viel höherem Maße als vorher auf die Einkommensteuer angerechnet wird. In diese Richtung sollte man auch die Unternehmer beraten, daß hier die Planung der privaten Einkommenspolitik mit der betrieblichen Unternehmensplanung abzustimmen ist! Plane ich - aufgrund welcher Tatsachen auch immer - ein sehr geringes privates Einkommen, bleibt das Unternehmen auf der Gewerbesteuerbelastung sitzen. Ich verwende für betriebliche Planungen u.a. Ihren Unternehmensplaner, hier sollte man überlegen, eine entsprechende "Nebenrechnung" oder Überleitung mit der privaten Einkommensplanung zu installieren.
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Gabriele Häcker
20.02.08, 16:13 Uhr
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Hallo Herr Rohe,
vielen Dank für Ihren Hinweis. In der Tat sollte die Gewerbesteuer nicht in den Privatbereich hineinfließen, da haben Sie völlig Recht. Haben Sie noch einen Tipp bzgl. der BWA ? Sollte man angesichts der Neuregelung der Gewerbesteuer ein Ergebnis ohne/vor Steuern ausgeben, um nicht ein "falsches" Ergebnis auszuweisen ?
Vielen Dank !
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21.02.08, 15:07 Uhr
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Hallo Frau Häcker,
noch eine weitere Frage zur Gewerbesteuer: Werden die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für 2008 vorab auf Kto. 7610/SKR 04 gebucht oder auf welches Konto?
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Gabriele Häcker
21.02.08, 19:47 Uhr
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Hallo Frau Sautter, JA. Das Konto 7610 SKR04 wird bei der DATEV mit verschiedenen Funktionen belegt. Für die HB wird es den Aufwendungen zugeordnet und für die StB auf jeden Fall nicht bei den BA. Das wird bei den jeweiligen Auswertungen ersichtlich. D.h. das Konto 7610 wird weiterhin für die Vorauszahlungen verwendet. Jemand, der nicht DATEV nutzt, kann das Konto auch anbuchen, muss aber klären, ob in dem Softwareprogrammen auch eine Funktion wie die bei Datev existiert oder ob man ggf ein extra Konto anlegen muss. Hierzu bitte die Vorgängerantworten konsultieren.
Herzliche Grüße G. Häcker
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Dagmar Reicher
24.02.09, 12:10 Uhr
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Guten Tag Herr Goldstein,
ich habe Ihren Beitrag erst heute gelesen, da ich gerade über die richtige Handhabung grübele. Neben der Möglichkeit einer Überleitung zur Steuerbilanz, könnte man nicht auch die Gewerbesteuer auf das Konto "nicht abzugsfähige Betriebsausgaben" (4655 SKR03) verbuchen?
Noch eine andere Frage zu dem Thema: Wenn ich am Jahresende feststelle, dass die kalkulierte Steuerlast über den Vorauszahlungen liegt, verbuche ich die Differenz als Aufwand an Rückstellung. Wie ist die Handhabung, wenn die Vorauszahlungen zu hoch sind? Warte ich auf den Steuerbescheid und buche dann im laufendem Jahr die Rückerstattung als periodenfremden Ertrag? Ich kann dazu leider in meiner Fachliteratur keine eindeutige Anweisung finden.
Herzlichen Dank im voraus, Dagmar Reicher
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Petra Martin
26.02.09, 13:14 Uhr
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Hallo Frau Reicher,
ich habe bisher den Steueraufwand immer Jahresgerecht ausgewiesen und würde in ihrem Fall der zu hohen Vorauszahlungen eine Forderung ans Finanzamt bilanzieren und die Steuern der Jahressteuerlast entsprechend ausweisen (sonst.Forderung an Steueraufwand)
Gruß P. Martin
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Gabriele Häcker
03.03.09, 17:37 Uhr
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Hallo Frau Reicher,
ich verstehe Ihre Frage und ich denke mal laut: Wenn ab dem VZ 2008 die GewSt steuerl. keine BA mehr darstellt, dann darf ja eine Erstattung, die sich in 2009 auswirkt (zu hohe Vorauszahlungen in 2008 geleistet), auch keine Auswirkung auf den steuerl. Gewinn haben. Und nun ? Vielleicht fällt Ihnen oder jemand anderem noch was dazu ein ? Eigentlich dürfte man jetzt auch keine Rückstellung mehr bilden oder doch ?? Ist dann vielleicht die Forderungsbuchung die bessere (richtigere) Lösung ???
Grüße G.Häcker
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