Kurzbeschreibung

Mit diesem Muster kann eine Forderung zur Sicherung abgetreten werden. Die Sicherungsabtretung (Sicherungszession) ist ein Sicherungsmittel, stellt also eine Möglichkeit dar, Ansprüche aus einem Vertrag abzusichern. Unter vertragsrechtlichen Gesichtspunkten ist die Sicherungsabtretung als ein Sonderfall der Abtretung einzuordnen.

Wichtige Hinweise

Die Sicherungsabtretung (Sicherungszession) ist ein Sicherungsmittel, stellt also eine Möglichkeit dar, den primären Erfüllungsanspruch aus einem Vertrag abzusichern und/oder den Schaden im Falle von Leistungsstörungen zu reduzieren. Gegenstand der Sicherungsabtretung sind Forderungen. Unter vertragsrechtlichen Gesichtspunkten ist die Sicherungsabtretung als ein Sonderfall der Abtretung einzuordnen.

Mit der Sicherungsabtretung überträgt der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer die Gläubigerstellung an bestimmten Rechten. Im Hinblick auf die Abtretung ist der Sicherungsgeber der Zedent, der Sicherungsnehmer der Zessionar einer gegenüber einem Dritten (Drittschuldner) bestehenden Forderung. Der Sicherungsgeber tritt also die volle Gläubigerstellung aus einer Forderung an den Sicherungsnehmer ab.

Wird der Sicherungsgeber beispielsweise zahlungsunfähig, so kann der Sicherungsnehmer auf die abgetretene Forderung zurückgreifen und sich aus ihr befriedigen. Gegebenenfalls kann er die Forderung beim Drittschuldner einklagen. Der Sicherungsnehmer besitzt ein ausschließliches Zugriffsrecht auf die abgetretene Forderung. Über die Forderung kann der Sicherungsnehmer allerdings "in der Zwischenzeit" nicht uneingeschränkt, sondern nur bei Eintritt des Sicherungsfalles verfügen. Dennoch geht der Sicherungsnehmer nur ein geringes Risiko ein, denn vollstreckt jemand gegen den Sicherungsgeber, dann verliert der Sicherungsnehmer sein Zugriffsrecht auf die Forderung nicht. Auch bei Insolvenz des Sicherungsgebers hat der Sicherungsnehmer eine Position, die es ihm noch ermöglicht, über die Forderung zu verfügen (dazu unten noch ausführlich). Neben der Sicherungswirkung haben Sicherungsabtretungen in der Praxis unter anderem den spezifischen Vorteil, dass sie gegenüber dem Dritten nicht notwendigerweise offengelegt werden müssen. Solange der Sicherungsfall nicht eintritt, erfährt der Schuldner einer zur Sicherung abgetretenen Forderung dann nichts von der Abtretung.

Gerade die Sicherungsabtretung als Sicherungsmittel auszuwählen, erscheint insbesondere in Situationen sinnvoll, in denen jemand Rohstoffe oder Geld für seine Geschäftstätigkeit benötigt, um - mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung - Waren oder Dienstleistungen an Dritte zu verkaufen.

1. Sicherungsabtretung als Element des verlängerten Eigentumsvorbehalts des Warenlieferanten

Häufig bezieht ein Unternehmen etwa Rohstoffe von einem Lieferanten, um die Stoffe umzuarbeiten und ein höherwertiges Produkt herzustellen, das anschließend veräußert wird. Bis zum Verkauf des Produkts und dem Eingang der Zahlungen seines Käufers kann das Unternehmen einerseits die Rohstoffe noch nicht bezahlen, andererseits muss es die Kosten für den Herstellungsvorgang finanzieren. Zugleich besitzt der Rohstofflieferant ein Interesse an der Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen, will aber die Rechte am gelieferten Material nicht verlieren. Bei Verarbeitung oder Umbildung der Stoffe verliert der Lieferant aber gemäß § 950 BGB das Eigentum an ihnen. Zu diesem Zwecke stundet der Lieferant den Kaufpreis, behält sich aber das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor und lässt sich die Ansprüche aus dem Weiterverkauf der fertigen Produkte als Sicherheit abtreten. Hierbei handelt es sich um einen sog. verlängerten Eigentumsvorbehalt, der die Kombination aus einem (einfachen) Eigentumsvorbehalt und einer Sicherungsabtretung darstellt. Im Kontext des verlängerten Eigentumsvorbehalts ist die Sicherungsabtretung ein überaus wichtiges Sicherungsmittel des vorleistenden Verkäufers.

2. Sicherungsabtretung zur Sicherung eines Bankkredits

Darüber hinaus verursacht die Geschäftstätigkeit finanziellen Aufwand für Maschinen und Personal. Das Unternehmen benötigt also weiterhin Geld, das ihm üblicherweise von einer Bank zur Verfügung gestellt wird. Die Bank hat ihrerseits ein Interesse daran, das gegebene Darlehen zu sichern. In Betracht kommt es insbesondere, dass sie sich sämtliche Kaufpreisforderungen des Unternehmens gegenüber Dritten aus der Veräußerung der Ware im voraus abtreten lässt. Die Forderungen werden der Bank also zur Sicherheit übereignet. Das geschieht durch eine Globalzession mitsamt der Vereinbarung, dass die Forderungen zur Sicherung des Darlehens abgetreten werden.

Im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt und der Globalzession findet also häufig eine Sicherungsabtretung statt bzw. besitzt die Sicherungsabtretung höchste praktische Relevanz.

Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden Sie im Beitrag Sicherungsabtretung.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte ...

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