



15.03.2010 | Finanzierung
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit und von deutschen Unternehmen treten am 1.4.2010 neue Datenschutzvorschriften in Kraft, die unter dem Namen „Scoring-Novelle“ zusammengefasst sind. Dieser Name hat dazu geführt, dass sich kaum ein Geschäftsführer in deutschen Unternehmen damit befasst hat, denn wer nutzt schon ein Scoring privater Kunden in kleinen und mittleren Unternehmen. Doch das kann sich als verhängnisvoll erweisen!
In der Scoring-Novelle verstecken sich auch Vorschriften, die einen direkten Einfluss auf das Forderungsmanagement haben. Wer gegen die neuen Regelungen zur Datenübermittlung verstößt, sieht sich schnell mit erheblichen Strafen und Schadenersatzforderungen säumiger Kunden konfrontiert.
Betroffen sind alle Gesellschaften, die zur Eintreibung von offenen Forderungen gegen private Schuldner externe Dienstleister wie Inkassobüros oder Kreditversicherungen nutzen. Die Bekanntgabe der Kundendaten, ohne die ein Inkasso bzw. der Ausgleich der Forderung durch die Versicherung nicht möglich ist, ist eine Datenübermittlung nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Diese darf nur nach bestimmten, weitgehend unbekannten Vorschriften erfolgen:
Regel 1:
Die meisten Forderungen sind bei der Übergabe an ein Inkassobüro noch nicht ausgeklagt und damit rechtssicher festgestellt. Damit sind sie von den Vorschriften des Datenschutzgesetzes betroffen.
Regel 2:
Der säumige Schuldner muss mindestens zweimal schriftliche vom Unternehmen gemahnt worden sein, bevor die Datenübermittlung erlaubt ist.
Regel 3:
Die Datenübermittlung an den externen Dienstleister darf frühestens 4 Wochen nach der ersten Mahnung erfolgen.
Regel 4:
Der Schuldner muss vom Unternehmen auf die bevorstehende Datenübermittlung hingewiesen werden. Das muss rechtzeitig geschehen, darf aber nicht vor der ersten Mahnung erfolgt sein.
Regel 5:
Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, gleichgültig aus welchem Grund, darf eine Datenübermittlung nicht erfolgen. Die Tatsache des Bestreitens ist zu prüfen und zu dokumentieren.
Alle betroffenen Unternehmen müssen ihr Mahnwesen prüfen und den neuen Forderungen anpassen. Das muss schnell geschehen, denn ab dem 1. April 2010 müssen alle genannten Fristen eingehalten werden.
Weitere Informationen:
Topthema Konsequentes Forderungsmanagement verbessert die Liquidität
Reinhard Bleiber, Emdstetten
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