Patrick Bardenhagen
01.12.09, 17:25 Uhr
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Der Controller und der Umgang mit der Diskrepanz zwischen der eigenen und der fremden Rollenerwartung bzw. dem eigenen Anspruchsdenken und den durch die Stellenbeschreibung nur wage definierten Aufgaben.
Wie sollte der Controller handeln, wenn der Controller seine eigene Aufgabe darin sieht, Rückgrad zu haben und unbequeme Fragen zu stellen, während die Geschäftsführung lediglich ein Controlling für das „gute Gefühl“ will und dem Controlling somit nicht genug Durchgriffsrechte einräumt, um kritisch genug hinterfragen zu können.
Wie kann das Controlling in dieser Situation die Geschäftsführung von der Bedeutung und Wichtigkeit seiner Tätigkeit überzeugen, damit ihm die Geschäftsführung die erforderlichen Befugnisse einräumt und das Controlling seiner Funktion der geistigen Vorwegnahme der künftigen Unternehmensentwicklung vollständig gerecht wird?
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Michael Treichel
03.01.10, 21:30 Uhr
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Guten Tag,
ich bin auch Controller. Ich würde sagen, dass in Punkto Befugnisse der GF bei einem extra hierfür angesetzten Termin verschiedene Szenarien aufgezeigt werden sollen. Also wo kann ein Controller mit seinem Befugnissen gerecht werden und wo nicht und an konkreten Beispielen aufzeigen, dass man in verschiedenen Situationen "machtlos" ist (im wahrsten Sinne des Wortes), wenn man hierfür nicht bestimmte Befugnisse besitzt. Wo man Verantwortung in seinen Aufgaben trägt sind bestimmte Befugnisse erforderlich, da man ansonsten nicht seiner Verantwortung nachkommen kann. Also Verantwortung und Befugnisse (z.B. Weisung) dürfen nicht auseinanderklaffen.
Also dies könnte in so einem Termin dann rübergebracht werden.
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Dr. Hans-Peter Wagner
05.01.10, 10:01 Uhr
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Es ist auch meine Erfahrung, dass Controlling manchmal das 5. Rad am Wagen ist, solange alles gut läuft, wenn dann etwas Unvorhergesehenes kommt, heisst es dann: "Haben wir den kein Controlling?".Controlling kann aber Führung nicht ersetzen, sondern ist vielmehr ein Teil des gesamten Führungssystems im Unternehmen. Es gibt Unternehmen die sind "über-controlled", andere eher "unter-controlled". Auch spielt es eine Rolle, in welcher Lebenszyklusphase sich ein Unternehmen befindet. In einem Startup-Unternehmen hat Controlling sicherlich einen anderen Stellenwert als in reifen Branchen.Das Controlling muß also vor dem Hintergrund der Corporate Governance Diskussion angemessen in das Führungssystem und die Unternehmenskultur eingebettet sein. Natürlich sollten auch Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung des Controlling umfassend dokumentiert sein. In der Regel berichtet das Controlling an den Finanzvorstand. Es ist daher seine Aufgabe, das Controlling in Abstimmung mit den übrigen Mitgliedern der Geschäftsleitung richtig zu positionieren (siehe auch www.hanspeterwagner.de)
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M S
16.02.10, 14:38 Uhr
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Ich teile Ihre Meinungen und möchte in diesem Zusamenhang folgendes ergänzen: Die Anforderungen an den Controller werden immer höher. Auch das Riskmanagement wird von ihm im bedeutenden Teil bereits mitbedient. Dies erfordert von ihm auch umfangreiche Kenntnisse in verschiedenen Software-Programmen. Der erforderliche Zugang (Leserechte)muss manchmal bei der Geschäftsleitung hart erkämpft werden und der Controller gerät in ein Interessenkonflikt, wie bereits ein Kollege hier beschrieben hat. Die Erwartungshaltung und die Anforderungen sind manchmal sehr unterschiedlich. Mich würde an dieser Stelle sehr interessieren, welche Befugnisse für Controller eine Selbstvertändlichkeit sein dürfen und ob er sonstige Leserechte für seine Arbeit einfordern kann z.B. in die Lohnbuchhaltung, um bestimmte Kennzahlen daraus zu entwickeln? Gibt es mittlerweile eine Standartbeschreibung, mit welchen Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Befugnissen usw. ein Controller ausgestattet werden kann? Solcher "Leitfaden" würde einem Unternehmen sicherlich sehr helfen, seinen Controller dementsprechend auszurichten.
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