Abfallentsorgung und Compliance - ein Jahrhundertthema

Die Entsorgung von Abfällen gehört zu den wichtigsten Compliance-Themen überhaupt. Der weltweit angerichtete Schaden durch nicht sachgerechte Abfallentsorgung ist immens und wird in den nächsten Jahrzehnten zu einem erdballumspannenden Hauptthema in allen Gesellschaften werden.  

Nach Datenerhebungen der Weltbank betrug die Müllmenge im Jahre 2010 weltweit 3,5 Millionen t pro Tag!  Der Löwenanteil davon entfiel auf die OECD-Länder. Bereits in den nächsten zwei Jahrzehnten wird sich diese Situation nach Einschätzung der Weltbank dramatisch ändern. Die Analysten von Merrill Lynch schätzen, dass unter Berücksichtigung der rasanten wirtschaftlichen Entwicklung der Schwellenländer der weltweite Müllanfall sich bis zum Jahr 2025 auf 6 Millionen t pro Tag beläuft.

Abfallbeseitigung - ein Compliance-Thema par excellence

Will die Menschheit nicht in ihrem eigenen Müll versinken, muss sie etwas tun. Dies gilt für Privathaushalte ebenso wie für öffentliche Körperschaften und die Industrie. Eine sach- und fachgerechte Müllentsorgung ist daher sowohl in der Privatwirtschaft als auch bei öffentlichen Körperschaften ein vordringliches und langfristig überlebenswichtiges Thema. Nur eine penible Beachtung der Umweltstandards der Müllentsorgung bietet nach Einschätzung von Analysten der Welt die Chance, das enorme Wachstum ihrer Müllberge in den Griff zu bekommen.

Europaweit angeglichenes Standards für „gefährliche Abfälle

In Deutschland hat das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz den Begriff der “hazardous wastes“ aus der EU-Richtlinie 91/689 EWG mit dem deutschen Begriff „gefährliche Abfälle“ in § 48 KrWG übernommen.

Der Begriff umfasst das, was umgangssprachlich als Sondermüll oder Sonderabfall bezeichnet wird, das sind besonders ausgewiesene chemische Stoffe wie

  • PCB,
  • Lösemittel,
  • Säuren,
  • Laugen,
  • Lackschlämme,
  • Pestizide,
  • Schwermetalle
  • und Krankenhausabfälle.

An die Entsorgung dieser Abfälle werden besondere Anforderungen gestellt. Eine Verbringung zu einer Müll- oder Abfallverwertungseinrichtung ist nur zulässig

  • nach besondere Unterrichtung der Behörden (Unterrichtungspflicht),
  • unter Verwendung des seit dem 1.4.2010 vorgeschriebenen elektronischen Abfallnachweisverfahrens und
  • mit behördlicher Genehmigung. 

Abfallentsorgung als weltweites Geschäft

Die Entsorgung von Abfällen kann längst nicht mehr allein auf nationaler Ebene geleistet werden. Die Abfallbeseitigung wird länderübergreifend organisiert. So existiert in Frankreich kein Endlager für quecksilber- und arsenhaltigen Müll. Dieser wird z.B. aus dem Südelsass seit November 2014 in eine Untertagedeponie des ehemaligen Salzbergwerks „Glück Auf“ in Thüringen verbracht.

Lacke und Lösungsmittel aus Baden-Württemberg wenn in Bayern und Hessen verbrannt. Sondermüll aus Bayern und Hessen landet in der baden-württembergischen Sondermülldeponie Billigheim. Dieser rege Austausch von Müll und  dessen Beseitigung werden zunehmend von weltweit operierenden Wirtschaftsunternehmen durchgeführt. Marktführer sind u.a. die französischen Unternehmen „Suez Environnement“ und „Veolia“ oder die amerikanische „Stericycle“ (Medizinmüll). Die Aktien der großen Konzerne schießen weltweit durch die Decke. Die Anleger erwarten zu Recht enorme Zuwachsraten.

Gefahr: Müllmafia

Die große Gefahr dieser internationalen Müllverschiebungen besteht darin, dass Unternehmen immer wieder in Versuchung geraten werden, hochgiftige Abfälle nicht auf dem vorgeschriebenen und häufig sehr teuren Weg zu entsorgen.

Beimischung giftigen Mülls in den Normalmüll

Die Beimischung giftigen Mülls in den Normalmüll infolge wachsender mafiöser Strukturen in einigen Teilen der Entsorgungsindustrie kann für die Menschheit in die Katastrophe führen.

Dies gilt aber kaum weniger in der Landwirtschaft bei der Überdüngung von Ackerböden. Die Verseuchung der Böden und Äcker mit Schwermetallen, insbesondere dem hochgiftigen  Kadmium, führt auf Dauer zu erheblichen Gesundheitsschäden der Bevölkerung. Nierenschäden, verschiedene Krebsarten und Knochenerweichung sind die Folge. In welchen Fällen solche Erkrankungen auf eine Kadmiumsverseuchung zurückzuführen sind, ist aber im konkreten Einzelfall kaum nachzuweisen.

Weltweit sind verbindliche Compliance-Werke erforderlich

Weltweit wird nur die Verankerung eines hohen Problembewusstseins und eine Verankerung der Umweltstandards zur Beseitigung von Abfällen in den Compliance-Werken aller großen und kleinen Unternehmen, zuvörderst den Unternehmen, die sich die Müllbeseitigung selbst zur eigentlichen Aufgabe gemacht haben, die Welt vor einem Anstieg der Umweltkatastrophen retten können.

Umstieg von Müllentsorgung auf Müllverwertung

Ein zweiter wichtiger Punkt ist der Umstieg von Müllentsorgung auf Müllverwertung. Nach Schätzungen der Weltbank werden derzeit weltweit nur 24 % des Mülls verwertet, der Industriemüll ist sogar nur mit einem Anteil von 7 % vertreten, elektronischer Müll mit 15 %. Diese Zahlen sind eindeutig zu niedrig und hängen u.a. stark damit zusammen, dass in Schwellenländern das erforderliche Bewusstsein für die Dringlichkeit einer effizienten Abfallverwertung noch nicht verbreitet ist. Die Schaffung eines entsprechenden Umweltbewusstseins durch Aufklärung in Industrieländern und in den Schwellenländern ist daher oberstes Gebot.


Vgl. zu dem Thema auch:

Altöl gelangt ins Grundwasser: Haftet der Umweltbeauftragte?