Mobbing: Ursachen und Auswirkungen

Mobbing meint nicht ein schlechtes Betriebsklima, einen gelegentlich ungerechten Vorgesetzten oder den üblichen Büroklatsch: Das BAG hat Mobbing definiert als das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Immer deutlicher werden Gründe solcher Angriffe.

Mobbing kann generell jede und jeden treffen. Dabei werden Männer eher auf der fachlichen Ebene attackiert, Angriffe gegen Frauen kommen dagegen vermehrt im sozialen Miteinander vor.

In welche Richtung wird gemobbt?

Mobbing findet häufig auf der gleichen Hierarchieebene statt, oft von oben nach unten, gelegentlich aber auch von unten nach oben. Mobbing lässt sich nicht auf ein simples Täter-Opfer-Schema reduzieren.

Was sind Mobbinghandlungen?

Mobbinghandlungen können Angriffe, Ausgrenzungen oder Verletzungen sein: Da wird z. B. ein Kollege mundtot gemacht oder alle verlassen den Raum, wenn die Kollegin ihn betritt oder jemand wird ständig als Versager bezeichnet. Auch Attacken gegen die Lebenssituation - hier spielt z. B. Homosexualität immer wieder eine Rolle - oder die Gesundheit gehören dazu.

Ursachen von Mobbing

Warum kommt es dazu, dass Kollegen andere Kollegen schikanieren, bis diese krank werden? Was treibt einen Chef dazu, seine Mitarbeiter zu drangsalieren, bis sie kündigen? Die Ursachen dafür sind vielfältig. Oft kommen mehrere zusammen. Zu den wichtigsten Auslösern zählen:

  • Mängel in der Arbeitsorganisation, z. B. unbesetzte Stellen oder mangelhaftes Zeitmanagement;
  • Schwächen im Führungsverhalten, z. B. mangelnde Vorbildfunktion der Vorgesetzten oder Vernachlässigung der Fürsorgepflicht;
  • eine besondere soziale Stellung der Betroffenen, z. B. Geschlecht, Nationalität oder Behinderung;
  • Schwächen in der betrieblichen Moral wie Wegschauen bei falschem Verhalten, Ignorieren oder Duldung. 

Auswirkungen von Mobbing

In Deutschland wurde laut Mobbing-Report der BAuA jede neunte Person im erwerbsfähigen Alter schon einmal gemobbt - durchschnittlich 16 Monate lang. Die Betroffenen stehen so unter Druck, dass sie in ihrer Leistung nachlassen und krank werden.

Am Ende bleibt meist nur die Kündigung. Die betriebswirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Auswirkungen sind immens. Doch nur langsam decken wissenschaftliche Untersuchungen die Ursachen und Auswirkungen auf, nennen Zahlen und schaffen so eine Grundlage für präventive Handlungsmöglichkeiten.

Prävention von Mobbing

Im Unternehmen sollte klar vereinbart sein, wie miteinander umgegangen wird. Die Entwicklung in der jüngsten Vergangenheit hat dazu geführt, dass in Unternehmen und Organisationen zunehmend Mobbingvereinbarungen abgeschlossen werden.

Informationsveranstaltungen, ausgebildete Mobbingbeauftragte im Betrieb sowie ein vorbildhafter Führungsstil tragen dazu bei, das Thema aus der dunklen Welt des "Psychoterrors" herauszuholen und ohne Tabu präventiv dagegen anzugehen.

Hintergrund: Handlungsmöglichkeiten und Ansprüche bei Mobbing

Möchte ein Arbeitnehmer sich zur Wehr setzen, muss er konkret die Tatsachen angeben und ggf. auch beweisen, aus denen er das Vorliegen von Mobbing ableitet.

Pauschaler und wertender Sachvortrag wie z.B. „verbale Übergriffe, Beleidigungen und massive Drohungen“ reicht nicht aus. Zur genauen Darstellung der einzelnen Mobbing-Handlungen sollte der Arbeitnehmer daher über einen längeren Zeitraum ein sog. Mobbing-Tagebuch führen.

Soweit gesundheitliche Folgen behauptet werden, muss der Arbeitnehmer auch darlegen, dass diese durch die Mobbing-Handlungen ausgelöst wurden. Eine ärztliche Bescheinigung mit dem Hinweis, dass die psychische Erkrankung auf der Situation am Arbeitsplatz oder auf Mobbing beruht, reicht hierfür nicht.

Schadensersatzansprüche

Kann der Arbeitnehmer das Mobbing darlegen und beweisen und ist der Arbeitgeber schuldhaft nicht eingeschritten, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, die sich auf den materiellen Schaden, z.B. Verdienstausfall und auf Schmerzensgeldansprüche erstrecken können (§ 278 oder § 831 BGB). Den Arbeitnehmer trifft eine Schadensminderungspflicht. Dazu gehört, dass er die Möglichkeit nutzen muss, sich bei Mobbinghandlungen beim Arbeitgeber erst zu beschweren und Abhilfe zu fordern (LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 28.3.2006, 5 Sa 595/05).

  • Möglich ist auch ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitskraft für die Dauer der „Mobbing-Situation“ (BAG, Urteil v. 23.1.2007, 9 AZR 557/06)
  • oder eine fristlose Eigenkündigung des Arbeitnehmers, die mit Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber (§ 628 Abs.2 BGB) verbunden werden kann LAG Berlin, Urteil v. 17.1.2003, 6 Sa 1735/02.
Schlagworte zum Thema:  Mobbing