Weitere Technische Regeln außer Kraft

Zum Jahresbeginn fallen einige Technische Regelwerke weg. Damit haben diese ihre Gültigkeit verloren, die Übergangsfrist ist beendet.

Wie in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt, sind zum Jahreswechsel einige Technische Regeln außer Kraft getreten. Konkret bedeutet das: Mit der Aufhebung der Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden die entsprechenden Technischen Regeln nicht mehr geändert bzw. nicht mehr dem Stand der Technik angepasst.

Folgende Technische Regeln sind seit dem 1. Januar 2013 außer Kraft

  • Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF),
  • Technischen Regeln zur Druckbehälterverordnung – Druckbehälter (TRB),
  • Technische Regeln zu Druckbehälterverordnung – Rohrleitungen (TRR),
  • Technische Regeln Druckgase (TRG),
  • Technische Regeln für Dampfkesselanlagen (TRD),
  • Technische Regeln für Gashochdruckleitungen (TRGL),
  • Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager (TRAC).

Technischen Regeln für Betriebssicherheit

Durch die Betriebssicherheitsverordnung haben die Arbeitgeber bzw. Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen deutlich mehr Eigenverantwortung erhalten. Die notwendigen Informationen und Angaben stehen unter anderem in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Dort finden sich allerdings keine technischen Details. Um den Stand der Technik einzuhalten, müssen deshalb weitere Vorschriften wie EU-Richtlinien, EN-Normen oder Empfehlungen von den Verbänden sowie Informationen der Berufsgenossenschaften herangezogen werden.

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