Bosch gilt als Vorreiter bei der Arbeitssicherheit

Seit 2007 hat Bosch ein Arbeitsschutzmanagementsystem implementiert. Das hat sich positiv ausgewirkt. Unfallzahlen und Ausfalltage sind deutlich zurückgegangen. Die Zahlen machen sichtbar, dass die Sicherheitsmaßnahmen erfolgreich greifen.

Arbeitsschutz ist bei Bosch in allen Fertigungs- und Entwicklungsstandorten standardisiert. Das Arbeitsschutzmanagementsystem basiert auf dem Standard OHSAS 18001. Das bietet den Mitarbeitern weltweit Sicherheit, auch bei Auslandseinsätzen.

Vorteile eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS)

Mit Hilfe eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) lassen sich Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Verletzungen vermeiden. Potenzielle Unfall- und Gesundheitsrisiken lassen sich systematisch erkennen. Sind die Gefahrenquellen bekannt, können frühzeitig geeignete Präventionsmaßnahmen eingeleitet und die Mitarbeiter gezielt geschützt werden.

Ereignisse wie Unfälle oder Arbeitsausfälle werden dokumentiert. Anhand der Dokumentation lassen sich Zahlen und Werte vergleichen und Erfolge messen. Außerdem lassen sich neue Ziele vereinbaren und kontrollieren.

Positive Bilanz des Arbeitsschutzmanagementsystems

Bosch gehört international zu den Vorreitern bei der Umsetzung des Standards OHSAS 18001. Dass sich das lohnt, belegen folgende Zahlen:

Die Zahl der Mitarbeiter ist von 2007 bis 2011 um 11,5 Prozent gestiegen. Heute hat der Konzern mehr als 302.000 Mitarbeiter.
Die Betriebsunfälle haben sich in diesen fünf Jahren um 36,5 Prozent verringert. 2011 ereigneten sich nur 1.913 Unfälle.
Auch die Ausfallzeiten sind zurückgegangen. 2007 waren es noch 39.311 Tage, 2011 nur 27.082. Das entspricht einer Reduktion um 31,1 Prozent.

Die Leitsätze der Arbeitsschutzpolitik bei Bosch sind so simpel wie effektiv, wie folgende Beispiele belegen:

  • Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei der Arbeit gehört zu den vorrangigen Zielen und Handlungsfeldern der Sozialpolitik.
  • Unfallverhütung und Gesundheitsschutz stärken die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeiter und tragen zur Wettbewerbsfähigkeit bei.
  • Arbeitsschutz ist ein Teil der Führungsaufgabe.
  • Alle Mitarbeiter haben die Pflichten, eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten beim Arbeitsschutz mitzuwirken.
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