Betriebssicherheitsverordnung 2015: Gefährdungsbeurteilung

Seit Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Sie regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln und konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz. Mit der Novellierung der BetrSichV ergeben sich neue Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung muss nun neben Ergonomie und psychischen Belastungen
zahlreiche weitere Faktoren berücksichtigen wie Gebrauchstauglichkeit, Einflüsse der
Arbeitsumgebung, Arbeitsverfahren und –organisation, Ablauf, Aufgabe und Arbeitszeit.

Betriebssicherheitsverordnung 2015: umfassenderes Verständnis der Gefährdungsbeurteilung
In der Praxis muss also nicht nur der Umgang mit dem Bohrgerät beurteilt werden,
sondern auch ob Bohrarbeiten an Holzbrettern oder metallischen Werkstücken durchgeführt werden, zu welcher Zeit einer Schicht dies erfolgt und ob die Tätigkeit gelegentlich oder dauernd ausgeübt wird.

Dabei beeinflussen sich die genannten Faktoren gegenseitig, auch dies muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Tipp: Neue Arbeitsmittel vor dem Einsatz testen

Da die Gefährdungen vor Verwendung des Arbeitsmittels bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit ermittelt werden müssen, sollten neue Arbeitsmittel vor dem Einsatz getestet werden, am Besten durch die Beschäftigten, die sie im Alltag verwenden: Testsieger werden dann gebrauchstaugliche, ergonomische, gut handhabbare Arbeitsmittel sein.
Nachbessern ist im Vergleich dazu erheblich teurer; geeignete Arbeitsmittel tragen so zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit bei, auch der älteren Beschäftigen. Unternehmen profitieren von gesunden und motivierten Mitarbeitern und geringeren Fehlzeiten.

Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung durch Technische Regeln

Konkretisiert wird die Verordnung z. B. durch die neue TRBS 1151 „Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem" sowie  die BekBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“ und BekBS 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“.

Gegenüberstellung der alten und neuen Betriebssicherheitsverordnung

Die wichtigsten Neuerungen der BetrSichV 2015 hat das Beratungsunternehmen QUMsult - Qualität. Umweltschutz, Arbeitsschutz auf einer Übersichtsseite zusammengestellt.

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