Personal versichert – Chef nicht

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28.07.2010 | Praxis

Passiert einem Mitarbeiter ein Arbeitsunfall ist er dagegen versichert. Dafür gibt es die gesetzliche Unfallversicherung. Sie springt bei den Folgen eines Unfalls und bei Berufskrankheit ein. Wenn allerdings der Chef verunfallt, kann ihn das seine Existenz kosten. Denn als Unternehmer ist er meist nicht automatisch versichert.

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist sehr umfassend. Die Berufsgenossenschaften gewährleisten die bestmögliche medizinische Behandlung. Sie sorgen auch dafür, dass die Versicherten weiterhin am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehören Wiedereingliederungsmaßnahmen ebenso wie Rentenzahlungen.

Unternehmer haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter bei den Sozialversicherungen anzumelden und bezahlen in die Kassen mit ein. Sich selbst anzumelden bzw. eine freiwillige Versicherung abzuschließen, vergessen sie allerdings häufig. Ist aber ein Unglück geschehen, ist es mit dem Versichern zu spät.

Fällt nach einem Unfall oder bei Krankheit der Chef längere Zeit aus, muss seine berufliche Existenz, aber auch sein privates Leben abgesichert sein. Woher soll das Geld während der Fehlzeiten kommen? Und was passiert etwa bei einer Berufsunfähigkeit?

Unternehmer sollten prüfen, so die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), ob sie im Schadensfall so versichert sind, dass alle medizinischen Leistungen abgedeckt sind und während der medizinischen Rehabilitation Verletztengeld bezahlt wird. Außerdem ist es wichtig zu wissen, ob und ob in ausreichender Höhe Rente bei dauerhafter Erwerbsminderung ausbezahlt wird.

Die Höhe der Rente hängt von der Höhe der Versicherungsbeiträge ab. Die freiwilligen Beiträge des Unternehmers bei der gesetzlichen Unfallversicherung können als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

 

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QuelleHaufe Online-Redaktion



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